Umfrage auf Gutting-Website: 75% glauben, dass das Bundesverfassungsgericht die Auflösung des Bundestages für verfassungsgemäß erklärt

Vom 27. Juli bis zum 24. August 2005 führte der CDU-Bundestagsabgeordnete Olav Gutting auf seiner Website eine Umfrage zu der Thematik "Die Vertrauensfrage und das Bundesverfassungsgericht" durch. Gutting wollte wissen: "Glauben Sie, dass das Bundesverfassungsgericht die Auflösung des Deutschen Bundestages als verfassungsgemäß erklärt? 75 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmten mit "ja" ab, 25 Prozent mit "nein". Olav Gutting MdB: "Wir alle sind gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht am morgigen Donnerstag urteilen wird. Die Menschen in Deutschland wollen jedenfalls Neuwahlen, damit das Chaos der rot-grünen Bundesregierung endlich beendet wird".

In der offiziellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes heißt es: "Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren "Bundestagsauflösung" (s. Pressemitteilung Nr. 71/2005 vom 29. Juli 2005) auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 9. August 2005 am Donnerstag, 25. August 2005, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des BVerfG, Schlossbezirk 3, Karlsruhe, sein Urteil verkünden.

Die Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der
Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) gegen die Bundestagsauflösung und Unterschriftenquorum waren übrigens ohne Erfolg (Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 23. August 2005).