Gutting MdB informiert über die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 1. Mai 2006

Elterngeld: Die Förderung der Familien ist der CDU ein Herzensanliegen. Moderne Familienpolitik muss der Realität von Familien in Deutschland gerecht werden und dazu beitragen, dass es in Deutschland wieder mehr Kinder gibt. Denn Kinder sind unser aller Zukunft. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir das Elterngeld einführen können.

Das Elterngeld wird der heutigen Lebenssituation junger Paare gerecht und ermöglicht die bessere Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufswünschen. Es stärkt die Familie, wirkt Armutsrisiken entgegen, die bisher mit der Entscheidung für Kinder verbunden sind, und trägt entscheidend zur Modernisierung unserer Gesellschaft bei.

Das Elterngeld wird zum 1.1.2007 eingeführt. Es ersetzt 67% des bisherigen Gehaltes des betreuenden Elternteiles bis zu einer Höhe von maximal 1800 Euro.
Die Koalitionspartner haben einen Sockelbetrag von 300 Euro vereinbart. Auch wer nicht arbeitet, bekommt diesen Sockelbetrag. Er ist die einkommensunabhängige Komponente des Elterngeldes. Wer jedoch mehr als 30 Stunden in der Woche weiter arbeitet, bekommt keinen Sockelbetrag. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Einhaltung des vorgesehenen Finanzrahmens. Die Bezugszeit des Elterngeldes beträgt 12 Monate. Sie kann auf den Zeitraum von zwei Jahren aufgeteilt werden. Wenn der jeweils andere Elternteil –in unserer gesellschaftlichen Realität in der Regel der Vater - sich bereit erklärt, die Erziehung zu übernehmen und ebenfalls im Beruf eine Pause einzulegen, wird das Elterngeld zwei zusätzliche Monate ("Partnerschaftsmonate") gezahlt. So wird Wahlfreiheit garantiert und zugleich v.a. für Väter ein Anreiz gegeben, verstärkt Erziehungsverantwortung zu übernehmen.

Diese Partnerschaftsmonate werden bei geschiedenen oder getrennt lebenden Partnern im Falle der gemeinsamen elterlichen Fürsorge auch für den geschiedenen oder getrennt lebenden Partner gezahlt, sofern er für die Erziehung zur Verfügung steht. Bei allein erziehenden Eltern hat im Falle der alleinigen elterlichen Sorge der allein erziehende Elternteil den Anspruch auf die Partnerschaftsmonate. Es wurde zudem vereinbart, das Elterngeld nicht mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen wie beispielsweise dem Arbeitslosengeld II zu verrechnen.

Der Koalition ist unter Einhaltung des bisherigen Kostenrahmens von 3,8 Mrd. Euro mit dem Elterngeld ein Systemwechsel in der Familienpolitik gelungen. Das beschlossene Elterngeld garantiert Wahlfreiheit, setzt Anreize zur partnerschaftlichen Erziehung und stärkt junge Familien.

Wir haben deutlich gemacht: CDU und CSU stehen an der Seite der Familien.

Vorsteuerpauschale in der Land- und Forstwirtschaft: Die Anhebung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent ab dem 1.1.2007 macht es nötig, auch die Steuersätze im System der Vorsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft anzupassen. Als Alternative zur Regelbesteuerung haben land- und forstwirtschaftliche Betriebe bisher die Möglichkeit, durch einen Pauschalsteuersatz von 9 Prozent ihre Aufwendungen der Vorsteuerbelastung auszugleichen. Fast 90 Prozent der Betriebe wählen diese Besteuerungsart, weil sie erheblich weniger Buchführungsaufwand betreiben müssen - obwohl sie dadurch Mindereinnahmen verkraften müssen. Die Pauschalierung ist also keine Subvention, sondern eine Steuervereinfachung für kleine und mittlere Betriebe. Nach dem nun gefundenen Kompromiss wird die Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft ab dem 1.1.2007 von 9,0 Prozent auf 10,7 Prozent in der Landwirtschaft und von 5,0 auf 5,5 Prozent in der Forstwirtschaft erhöht. Das Instrument der Vorsteuerpauschale bleibt als bewährtes Mittel der Entbürokratisierung erhalten. Die Lösung ist zudem nach uns vorliegenden makroökonomischen Modellrechnungen für den Steuerzahler kostenneutral.
Wir haben deutlich gemacht: CDU und CSU stehen an der Seite der Land- und Forstwirte.

Biodiesel: Die stärkere Nutzung von Biokraftstoffen kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Abhängigkeit vom Erdöl zu verringern und gleichzeitig den Klimaschutz zu stärken. In der Nutzung von Biokraftstoffen liegen auch große Chancen für den ländlichen Raum in Deutschland. Deshalb ist darauf zu achten, dass bei einer Erhöhung des Biokraftstoffanteils die Wertschöpfung auch weiterhin in den ländlichen Regionen erfolgt.
Um den Anteil von Biokraftstoffen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, bis zum Jahr 2010 auf 5,75 Prozent zu steigern, hat sich die Koalition darauf verständigt, die Steuerminderung von Biokraftstoffen durch eine Beimischungspflicht zu ergänzen. Ab dem 1.1.2007 gilt, dass jeder Vertreiber von Kraftstoffen einen bestimmten Anteil von biologischen Kraftstoffen absetzen muss. Synthetische Biokraftstoffe, die so genannte "Zweite Generation" bleiben bis 2015 steuerbegünstigt.
Auf Drängen der Union sind dabei getrennte Quoten für Otto- und Dieselkraftstoffe vereinbart worden, die bis 2010 schrittweise erhöht werden sollen. Zum Schutz von Investitionen, die im Vertrauen auf die bisher bis 2009 laufende steuerliche Vergünstigung der Biokraftstoffe getätigt wurden, hat die Union durchgesetzt, dass eine Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe bis 2009 erhalten bleibt, die die Attraktivität reiner Biokraftstoffe auf dem Kraftstoffmarkt erhält.

Wir haben deutlich gemacht: CDU und CSU stehen für die Förderung zukunftsfähiger Energieträger.

Private Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen, sog. "Reichensteuer": Die Union konnte durchsetzen, dass es bei den bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen geblieben ist. Sie werden zum 1. Januar 2007 eingeführt. Entscheidend ist, dass gewerbliche Einkünfte ausgenommen werden und somit die mittelständischen Unternehmen nicht belastet werden. Noch im Juli dieses Jahres wird das Kabinett Eckpunkte beschließen, die zum 1.1.2008 umgesetzt werden. Diese Eckpunkte werden den gesamten Umgang mit gewerblichen Einkünften umfassen und Aussagen zur rechtsformneutralen Besteuerung enthalten.

Wir haben deutlich gemacht: CDU und CSU stehen an der Seite des Mittelstandes.

Änderungen bei der Pendlerpauschale: Auch hier bleibt es bei den im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen. Für die ersten 20 Kilometer wird künftig keine Pendlerpauschale mehr gezahlt, ab dem 21. Kilometer beträgt es 30 Cent pro Kilometer. Diese Regelung macht eine grundsätzliche Neudefinition der Werbungskosten erforderlich. Denn es muss sichergestellt sein, dass die Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und dem Arbeitsplatz bis zu 20 Kilometer steuerlich eine
Privatangelegenheit sind, Unfälle aber trotzdem von der Unfallversicherung abgedeckt sind.



In guter und sachorientierter Zusammenarbeit haben die Partner im Koalitionsausschuss die Handlungsfähigkeit der Koalition unter Beweis gestellt. Insbesondere die vereinbarten Regelungen zum Elterngeld stärken die Familien und die Erziehungskraft der Familien und sind ein wichtiger Beitrag dazu, Deutschland kinder- und familienfreundlicher zu gestalten.

Auch bei den weiter anstehenden Aufgaben wird die Koalition an den Interessen Deutschlands orientiert vertrauensvoll zusammenarbeiten um unser Land nach vorne bringen.