MdB Olav Gutting: Eigenheimrentengesetz für Familien und junge Menschen

Als Erfolg verbucht der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises, Olav Gutting, das neue Eigenheimrentengesetz, das die „Handschrift der Union“ trage. Für ihn als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss hat damit die große Koalition „Handlungsfähigkeit“ gezeigt.

Mit dem Eigenheimrentengesetz werde zumindest ansatzweise ein Ersatz für die Eigenheimzulage geschaffen, die aus Gründen der Haushaltskonsolidierung Ende 2006 ausgelaufen war. Familien und junge Menschen, die sich ein Haus oder eine Wohnung zulegen wollen, erhalten damit eine neue Form der Unterstützung.

„Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf konnte die Union an wichtigen Stellen Verbesserungen erreichen. Wir haben eine Ausnahmeregelung bei der Zweckbindung der Wohnungsbauprämie für unter 25-Jährige durchgesetzt, so dass junge Menschen weiterhin einen besonderen Anreiz zum Sparen erhalten. Zugleich erhöhte die Union den im Gesetz vorgesehenen Berufseinsteigerbonus von 100 Euro auf 200 Euro sowie dessen Auszahlung vom 21. auf das 25. Lebensjahr. Somit können auch Studenten und junge Menschen in der Berufsausbildung in den Genuss der Förderung kommen“, so Gutting. Er hätte sich eine „kräftigere Förderung“ gewünscht, doch das sei mit dem Koalitionspartner nicht machbar gewesen.

Was bedeutet Eigenheimrentengesetz? Wer einen Riestervertrag anspart, soll dieses Geld künftig auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des Eigenheims nutzen können. Wohneigentum wird somit zu einem Teil der Altersvorsorge. Durch den so genannten Berufseinsteigerbonus wird ein Anreiz geschaffen, frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen.

Mit dem Eigenheimrentengesetz wird zusätzlich der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Personen, die durch vollständige Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit daran gehindert sind, Anwartschaften auf Altersvorsorge aufzubauen, gelten zukünftig als unmittelbar förderberechtigt.