Olav Gutting MdB informiert: Andenken an 17. Juni 1953 - Bürger entlasten – Kaufkraft stärken - Finanzmarktaufsicht wird gestärkt - Agrardiesel begünstigt

Andenken an 17. Juni 1953

In dieser Woche haben wir der Teilnehmer und Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 gedacht. Ihr Andenken mahnt uns, jegliche Form des Totalitarismus entschieden zu bekämpfen. Vor 56 Jahren begann mit Streiks und Demonstrationen der Aufstand gegen die SED-Diktatur.

 Am 17. Juni 1953 schlossen sich im ganzen Land über eine Million Menschen den Protesten an und forderten den Rücktritt der Regierung und freie Wahlen. Nur mit massivem Einsatz von Polizei und sowjetischer Armee konnten die sozialistischen Machthaber den Aufstand niederschlagen. Mindestens 55 Menschen wurden von Volkspolizisten und Rotarmisten erschossen. In den Tagen nach der Niederschlagung des Aufstandes wurden mehr als 6.000 Personen verhaftet und zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Sieben von ihnen wurden hingerichtet. Der 17. Juni 1953 war die bis dato größte Freiheitsbewegung der deutschen Geschichte. Vor aller Welt demonstrierte die ostdeutsche Bevölkerung ihren Mut und Widerstand gegen die sozialistischen Unterdrücker. Gleichzeitig zeigte er, dass der Sozialismus nur mit Gewalt und gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden konnte. Wenn die Linkspartei heute „Freiheit durch Sozialismus“ fordert, zeigt das nicht nur die Geschichtsvergessenheit dieser Partei, sondern offenbart auch, dass sie bis heute einer veralteten Ideologie anhängt, die nicht Freiheit, sondern Zwang und Unterdrückung bedeutet. Wir gedenken in dieser Woche der Teilnehmer und Opfer des Aufstandes. Ihr Andenken mahnt uns, jegliche Form des Totalitarismus entschieden zu bekämpfen.

Bürger entlasten – Kaufkraft stärken

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, das wir in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, entlasten wir die Bürgerinnen und Bürgern von über neun Milliarden Euro jährlich und unterstützen damit die Vielzahl der Leistungsträger in unserer Gesellschaft. Ab kommendem Jahr können sie ihre Aufwendungen für die Krankenversicherung steuerlich geltend machen. Die Neuregelungen gelten für gesetzlich und privat Krankenversicherte sowie gesetzlich Pflegeversicherte gleichermaßen. Auch können privat Krankenversicherte nun erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen. Damit folgen wir der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts. Diesen Weg hin zu Entlastungen wollen wir nach der Bundestagswahl durch eine Steuerreform entschlossen weitergehen. Die Entlastung der Familien und Leistungsträger ist die beste Methode, um unser Land schnell aus der Krise herauszuführen.

Finanzmarktaufsicht wird gestärkt

Mit dem in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht sollen gezielt die präventiven Befugnisse der Finanzmarktaufsicht gestärkt sowie deren Eingriffsrechte in Krisenzeiten verbessert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, durch zusätzliche Meldepflichten die Informationsbasis der Aufsichtsbehörden zu vergrößern, um Risikopotenziale zukünftig besser einschätzen zu können. Die geplanten gesetzlichen Änderungen sollen spätestens im Sommer 2009 in Kraft treten.

Agrardiesel begünstigt

Mit dem in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes werden Land- und Forstwirte beim Agrardiesel deutlich entlastet. Damit alle landwirtschaftlichen Betriebe wieder von dem reduzierten Mineralölsteuersatz auf Agrardiesel von 25,56 Cent pro Liter profitieren, entfällt der 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb bei der Rückvergütung für zwei Jahre. Ebenso wird für zwei Jahre die Deckelung von maximal 10.000 Litern je Betrieb gestrichen. Diese Regelungen gelten bereits für 2009.