Olav Gutting MdB: Gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide Basis gestellt

Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau auch für kommende Generationen gesichert

Foto Olav Gutting MdBBerlin. Mit dem an diesem Freitag in namentlicher Abstimmung verabschiedeten Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird sichergestellt, dass auch in Zukunft jeder einen direkten Zugang zu einer exzellenten Gesundheitsversorgung erhält. Eines der großen Reformprojekte der christlich-liberalen Koalition in dieser Legislaturperiode ist damit in dieser Woche zum Abschluss gebracht worden. Wir haben in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Es bietet jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau. Dies schließt auch den Zugang zur medizinischen Innovation für jedermann mit ein. Dieses hohe Versorgungsniveau gilt es zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Die Regierungskoalition hat mit dem GKV-Finanzierungsgesetz erreicht, dass diese Gesundheitsreform keine höheren Eigenleistungen, keine Abstriche vom Leistungskatalog, keine Leistungsausgrenzung und keine Priorisierung von medizinischen Maßnahmen wie in anderen Ländern vorsieht. Gleichzeitig werden die Ausgaben dort begrenzt, wo das verantwortbar ist, ohne dass dies zu Leistungseinschränkungen oder Qualitätsverlusten führt. Zur Stärkung der Finanzierungsgrundlage der GKV kehren wir zu dem Beitragssatz zurück, der vor der Wirtschaftskrise erhoben wurde.

Die Finanzkrise ist in weiten Teilen überstanden, und die Zahlen aus der Wirtschaft geben Anlass zur Freude. Vor diesem Hintergrund kann der im Konjunkturpaket II reduzierte Beitragssatz für die GKV Ende dieses Jahres wieder auf sein ursprüngliches Niveau angehoben werden. Mit dann 15,5 Prozent befinden sich die Beiträge zur GKV ab dem 1. Januar 2011 auf dem Niveau vom 1. Januar 2009. Davon tragen die Arbeitgeber wie zuvor 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Die beitrags- und zusatzbeitragsfreie Familienmitversicherung bleibt unverändert erhalten. Nur mit diesen Beitragssätzen kann das drohende Defizit in der GKV von bis zu 11 Milliarden Euro abgewendet werden.

Für die Zukunft gilt außerdem, dass der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben wird. Die automatischen Auswirkungen steigender Gesundheitsausgaben auf die Lohnkosten werden damit durchbrochen. Um Beschäftigung zu erhalten, werden die demografisch bedingt unvermeidlichen Kostensteigerungen der Zukunft über den weiterentwickelten einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag finanziert. Die Zusatzbeiträge stehen den Krankenkassen unmittelbar zu und werden von ihnen in voller Höhe direkt beim Versicherten eingezogen. Die Begrenzung auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens entfällt. Damit erhalten die Krankenkassen einenTeil ihrer Beitragsautonomie zurück, die sie durch die Einführung des Gesundheitsfonds verloren haben. So stärken wir den Wettbewerb unter den Krankenkassen. Beim Zusatzbeitrag soll aber niemand überfordert werden.

Für Geringverdiener wird ein Sozialausgleich eingeführt, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Versicherten übersteigt. Außerdem besteht jederzeit die Möglichkeit, aus einer Kasse mit hohen Zusatzbeiträgen in eine günstigere Kasse zu wechseln. Damit wird niemand zum Bittsteller. Da die Ausgaben der GKV seit vielen Jahren schneller wachsen als die beitragspflichtigen Einnahmen, muss neben der Einnahmen- auch die Ausgabenseite betrachtet werden.

In den kommenden beiden Jahren dürfen daher die Verwaltungskosten der Krankenhäuser nicht steigen. Zudem wird der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt begrenzt. Damit werden 2011 und 2012 7,5 Milliarden Euro eingespart. Darin enthalten sind auch die erwarteten Ausgabensenkungen aufgrund des ebenfalls in dieser Woche verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro.