Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden: Der neue Bundesfreiwilligendienst ist ein großer Erfolg

Am 1. Juli 2011 haben mit der Aussetzung der Wehrpflicht die ersten Bundesfreiwilligen ihren Dienst angetreten. Nach den ersten sechs Monaten zog der Vorsitzende des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bundesfreiwilligendienst, der Esslinger Bundestagsabgeordnete Markus Grübel, gleich zu Beginn des neuen Jahres in dieser Woche in Berlin eine positive Bilanz. Der Bund stellt mit 300 Millionen Euro so viel Geld wie nie zuvor für freiwilliges Engagement bereit. Insgesamt strebt die christlich-liberale Koalition neben den schon bisher rund 40.000 Jugendfreiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zusätzlich 35.000 Bundesfreiwilligendienstleistende an.

Trotz einiger Bedenken von Verbänden und der Opposition entwickelt sich der neue Dienst sehr gut und ist ein Erfolgsmodell. Auch der Kindergeldanspruch im Bundesfreiwilligendienst wurde auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion so geregelt, dass es nun keine Unterschiede mehr zu den Jugendfreiwilligendiensten gibt. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, können Kindergeld beziehungsweise steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten. Mittlerweile haben sich rund 30.000 Personen für einen Bundesfreiwilligendienst entschieden, davon über 20 Prozent in der neuen Zielgruppe der über 27-Jährigen. Insgesamt ergeben sich damit rund 70.000 Freiwillige in den beiden Formaten. Für dieses Jahr planen die Verbände bereits mit ca. 100.000 Freiwilligen.

Ziel des neuen Bundesfreiwilligendienstes ist es, zukünftig möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit und die positive Erfahrung von bürgerschaftlichem Engagement zu ermöglichen. Über die Öffnung des Dienstes für beide Geschlechter und alle Generationen leistet der Bundesfreiwilligendienst einen wichtigen Beitrag zum besseren Zusammenhalt der Gesellschaft. Der Bundesfreiwilligendienst bietet ebenso wie früher der Zivildienst die Gelegenheit, wichtige persönliche und soziale Kompetenzen und Erfahrungen zu sammeln oder zu vertiefen. Außerdem, so betonte Grübel bei der Vorlage seines Berichtes, gehe er davon aus, dass die Bundesfreiwilligendienstleistenden, ebenso wie die früheren Zivildienstleistenden, den sozialen Einrichtungen, in denen sie ihren Dienst abgeleistet haben, ein Leben lang verbunden bleiben.

Es böten sich viele Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige an: von Tätigkeiten im Bereich Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Kultur- und Denkmalpflege, bis zu Integration und Naturschutz und vieles mehr. Der Bundesfreiwilligendienst bedeute auch ein Stück Neuland, denn: „zum ersten Mal gibt es in Deutschland keinen Zwangsdienst mehr.“ Grübel: „Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass es genügend Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich für diesen Dienst entscheiden und damit den bisherigen Erfolg des Bundesfreiwilligendienst verstetigen werden.“

Hintergrund: Die Freiwilligen sind sozialversichert. Das sogenannte „Taschengeld“, also die Aufwandsentschädigung für die Dienstleistenden, kann bis zu 336 Euro monatlich betragen. Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden. Weiterhin sind während eines zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienstes 25 Seminartage verpflichtend, so dass ausreichend pädagogische Begleitung sichergestellt wird.

Nähere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter: www.bundesfreiwilligendienst.de