Mehr Netto vom Brutto

Olav Gutting MdB informiert aktuell / Deutscher Bundestag beschließt Absenkung des Rentenbeitragssatzes und Neuregelungen für Minijobber

Foto Olav Gutting MdB

An diesem Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP die Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent ab dem 1. Januar 2013 beschlossen. Die unionsgeführte Koalition sorgt damit dafür, dass jeder Arbeitnehmer mehr von seinem hart erarbeiteten Geld für sich und seine Familie behalten kann und außerdem auch die Arbeitgeber entlastet werden. Das schafft auf der Seite der Arbeitgeber Spielraum für mehr Beschäftigung. Auf der Arbeitnehmerseite bedeutet „Mehr Netto vom Brutto“ zusätzliche Spielräume im Geldbeutel, was dem Binnenkonsum zugutekommt und in der Konsequenz zu mehr Wachstum führen wird. Insgesamt geht es bei der Absenkung des Rentenbeitrags um deutlich mehr als 6 Milliarden Euro jährlich.

Der Entschluss fußt auf wichtigen Grundüberzeugungen der christlich-liberalen Koalition: Die unionsgeführte Koalition ist erstens zutiefst davon überzeugt, dass die Bürger unseres Landes selbst am besten wissen, was sie mit ihrem Einkommen anfangen wollen. Der Widerstand der Opposition gegen die Absenkung unterstreicht dagegen das grundlegend andere Staats- und Menschenverständnis auf der linken Seite des politischen Spektrums, was vorwiegend von Misstrauen dem Bürger gegenüber geprägt ist. Dort möchte man einen weitestgehenden Zugriff auf den Bürger und sein Einkommen und glaubt, dass Großsysteme Geld besser auszugeben wissen als die Menschen selbst. Dass die umlagefinanzierte Rentenversicherung auch aufgrund der großen Leistungsbereitschaft der deutschen Bevölkerung besser und leistungsfähiger ist als ihr Ruf, ist die zweite Grundüberzeugung, auf der die Entscheidung vom Donnerstag fußt.

Die umlagefinanzierte Rentenversicherung ermöglicht der derzeitigen Rentnergeneration einen materiell abgesicherten Lebensabend. Nie ging es einer Rentnergeneration besser, keine Gruppe in unserem Land hat ein geringeres Armutsrisiko. Und auch für die Zukunft ist vorgesorgt: Da zwischenzeitlich in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden, um ein rein umlagegestütztes System zu erhalten, wurden ergänzend die Weichen für eine staatliche Förderung von privater Zusatzvorsorge gestellt. In einem Umlagesystem sind sinkende Beiträge die einzig logische Folge von auflaufenden Überschüssen. Außerdem finden sich in Anbetracht der Lage an den Kapitalmärkten kaum sinnvolle und vor allem sichere Möglichkeiten zur Anlage von Überschüssen, die durch zu hohe Beiträge angehäuft würden. So ist es eine außerordentlich erfreuliche Entwicklung, dass der Fleiß der Menschen und der Erfolg unserer Unternehmen der Koalition die Möglichkeit geben, mit der Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung einen weiteren Schritt in Richtung „Mehr Netto vom Brutto“ zu machen.

Mit der Erhöhung der Verdienstgrenzen und der Einführung der Rentenversicherungspflicht für Minijobber hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP ebenfalls an diesem Donnerstag ein zweites arbeitsmarktpolitisches Signal gesetzt. Mit der Anpassung der Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs auf 450 Euro beziehungsweise 850 Euro kommt die christlich-liberale Koalition dem Wunsch zahlreicher Menschen nach, unkompliziert etwas dazuzuverdienen und erhöht gleichzeitig die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter. Nach zehn Jahren die Verdienstgrenzen anzuheben ist richtig und wichtig. Minijobs haben eine Funktion auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie reduzieren Schwarzarbeit, bringen so zusätzlich Geld in die Sozial- und Steuerkassen und geben insbesondere kleinen und mittleren Betrieben die nötige Flexibilität. Es gibt keine Hinweise für Beitragsflucht und keine Beweise dafür, dass Arbeitsplätze gezielt in geringfügige Beschäftigung umgewandelt werden. Auch ein anderes Vorurteil trifft nicht zu: Dass nämlich geringfügige Beschäftigung schneller zunimmt als die Zahl `normal´ sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

Gleichzeitig ist es das Ziel der christlich-liberalen Koalition, dass auch im Minijob viele Arbeitnehmer die Chance nutzen, durch eigene Rentenbeiträge mehr Sicherheit für das Alter zu erhalten. Derzeit sind Minijobber grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreit. Nur auf ausdrücklichen Wunsch können sie den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung freiwillig durch eigene Beiträge auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Das wird nunmehr umgekehrt: Künftig sind Minijobber wie alle anderen Beschäftigten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sofern der Einzelne von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich befreien zu lassen, muss er sich aktiv mit den Nachteilen dieser Entscheidung für seine Alterssicherung auseinandersetzen. Die Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, dass es sich schon heute für Minijobber lohnt, freiwillig eine Zuzahlung zu leisten. Der Hauptvorteil besteht darin, dass in vollem Umfang Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, staatliche Privatrenten-Förderung und Rehabilitation mit Übergangsgeld entsteht.