Koalition stellt Weichen für 2013

Wegweisende Entscheidungen zu Betreuungsgeld, Verkehrsinfrastruktur, Rente und Praxisgebühr/ Olav Gutting MdB informiert aus Berlin

Mit wichtigen Entscheidungen hat die christlich-liberale Koalition die Weichen für das letzte Jahr vor der Bundestagswahl 2013 gestellt. Der Koalitionsausschuss beschloss am vergangenen Sonntag, das Betreuungsgeld für Kleinkinder, die keine Krippe besuchen, ab dem 1. August 2013 einzuführen. Die Praxisgebühr wird ab 1. Januar 2013 abgeschafft und 750 Millionen Euro werden zusätzlich für Straßen, Bahn und Wasserwege bereitgestellt. Zur Bekämpfung der Altersarmut entschied die Koalition, sehr kleine Renten von Menschen, die ein Leben lang gearbeitet und privat vorgesorgt haben, aus Steuermitteln aufzustocken. Die für die Zukunft wichtigste Entscheidung betrifft aber den Haushalt.

Schon die abschließenden Beratungen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über den zweiten Nachtragshaushalt 2012 an diesem Donnerstag haben gezeigt: „Die enormen zusätzlichen Belastungen des Bundeshaushalts in diesem Jahr können weitestgehend aufgefangen werden. Und die Koalition baut Schritt für Schritt die strukturelle Neuverschuldung weiter ab“, so der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle.

Hintergrund: Die Neuverschuldung wird in diesem Jahr von zuletzt geplanten rund 32 Milliarden Euro auf rund 28 Milliarden Euro gesenkt. Damit können beispielsweise die Einzahlung von 8,7 Milliarden Euro in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), die Bereitstellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 1,6 Milliarden Euro und die weiteren 580 Millionen Euro des Bundes an die Länder für den zusätzlichen Ausbau der Kinderbetreuung nahezu vollständig aufgefangen werden. Die strukturelle Neuverschuldung des Bundes sinkt dabei von 20 Milliarden Euro im vergangenen auf geplante 15 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Die christlich-liberale Koalition will den Weg der soliden Staatsfinanzen aber noch weiter gehen. So sollen laut Koalitionsbeschluss vom Sonntag die Vorgaben der Schuldenbremse bereits im Haushalt 2013 eingehalten werden – und damit drei Jahre früher als im Grundgesetz vorgeschrieben. Das bedeutet konkret, dass die Neuverschuldung im nächsten Jahr auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschränkt werden muss. Schon 2014 will die Koalition, stabile weltwirtschaftliche und europäische Rahmenbedingungen vorausgesetzt, einen Bundeshaushalt aufstellen, der ganz ohne strukturelle Neuverschuldung auskommt. Mit einem entsprechenden Eckwertebeschluss des Kabinetts im kommenden März soll die Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden. Bei der sogenannten roten Null sind nur Konjunkturschwankungen und Einmalzahlungen – wie die verbliebenen Tranchen an den europäischen Rettungsschirm ESM – aus der Rechnung ausgeklammert.

Mit der Abschaffung der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zum 1. Januar 2013, die an diesem Freitag durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde, werden die Bürger um zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Für Ärzte und Krankenkassen reduziert sich damit die Bürokratie. Die Mindereinnahmen der Krankenkassen werden laut Beschluss aus dem Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen. Dennoch schätzen die Experten, dass die Rücklagen Ende 2013 noch mehr als 10 Milliarden Euro betragen.

Die 750 Millionen Euro, mit denen der Verkehrsetat aufgestockt wird, sollen vorrangig in Neubauprojekte fließen. Zu unserer Wettbewerbsfähigkeit gehört neben einer guten Verkehrsinfrastruktur auch eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung.

Die Koalition hat sich darauf verständigt, zur Steuerung des Ausbaus Erneuerbarer Energien eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorzunehmen und bis zum März 2013 Vorschläge zu machen, die die Kosten auf ein vertretbares Maß begrenzen, ein hohes Maß an Investitionssicherheit gewährleisten und das Zusammenspiel von Erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung verbessern.

Das Betreuungsgeld, ebenfalls an diesem Freitag in namentlicher Abstimmung beschlossen, bekommen Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen öffentlich geförderten Krippenplatz oder Tagespflege in Anspruch nehmen. Sie haben die Wahl zwischen einer Barleistung oder einem Zuschuss, der sowohl für die private Altersvorsorge als auch für die Finanzierung der Bildung ihrer Kinder verwendet werden kann.

Menschen, die mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und zusätzlich privat vorgesorgt haben, sollen ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten. Die Rente soll knapp oberhalb der Grundsicherung liegen. Außerdem soll sichergestellt sein, dass sich private Vorsorge lohnt. Die Kosten, die durch die Beschlüsse anfallen, sind gedeckt. Spielräume ergeben sich dadurch, dass das Betreuungsgeld acht Monate später als geplant eingeführt wird, dass der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt wird und dass künftig Gewinne der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an den Bund fließen können. Die KfW hatte zuletzt Rekordgewinne erwirtschaftet.