Optionspflicht bleibt erhalten

Olav Gutting MdB informiert aus Berlin

Auf dem Foto: Olav Gutting MdB.An diesem Mittwoch ist die Opposition im Deutschen Bundestag mit mehreren Vorstößen zur Streichung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht gescheitert. In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 307 gegen 267 Stimmen ab. Auch andere Anträge zur Abschaffung des Optionsmodells fanden keine Mehrheit, wie dies bereits zuvor auch der Innenausschuss empfohlen hatte.

Hintergrund:

Nach der Optionspflicht müssen sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern nach Erreichen der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder, hielt in der Debatte der Opposition vor, sie wolle die „deutsche Staatsbürgerschaft verramschen“. Für die Union stehe die Einbürgerung dagegen am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses und nicht am Anfang.

Die Zahl der Einbürgerungen sei unter der amtierenden Bundesregierung auch ohne Absenkung der Einbürgerungsvoraussetzungen gestiegen. Auch hätten sich mehr als 98 Prozent derer, die bislang der Optionspflicht nachgekommen seien, für die deutsche Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Das Optionsmodell sei damit ein Erfolgsmodell.