Hospiz- und Palliativversorgung verbessert / Begleitung am Ende des Lebens

Hospiz- und Palliativversorgung verbessert: Einen Tag vor der entscheidenden Sterbehilfedebatte hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verabschiedet. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender. Unabhängig davon, wo die Menschen ihren Lebensabend verbringen – ob in ihrem eigenen Zuhause, in einer Pflegeeinrichtung, im Hospiz oder im Krankenhaus –, können sie sich künftig auf eine bessere Versorgung verlassen“, so Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, am gestrigen Donnerstag nach Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes.

Hintergrund: Jährlich sterben mehr als 400.000 Menschen in deutschen Krankenhäusern. Da jedoch nur 15 Prozent der Häuser über eine Palliativstation verfügen, wird diesen künftig über ein Zusatzentgelt die Möglichkeit eröffnet, fachlich vielfältige Palliativdienste bereitzustellen. Mit diesen Diensten können auch in Häusern ohne eigene Palliativstation die Patienten eine geeignete Schmerztherapie und menschliche Begleitung erhalten. Kleine Krankenhäuser können den Dienst auch über Kooperationen organisieren. Des Weiteren wird die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste verbessert, indem Krankenkassen sich künftig nicht nur an den Personal-, sondern auch den Sachkosten der Dienste beteiligen müssen. Davon werden vor allem Hospizdienste im ländlichen Raum profitieren, die oftmals lange Anfahrtswege haben. Durch die bessere finanzielle Ausstattung haben die Hospizdienste auch mehr Spielräume, etwa um die Trauerbegleitung von Angehörigen mit zu unterstützen. Schließlich können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse über die Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung beraten lassen. Zu dieser Beratungsleistung zählen auch Informationen über persönliche Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht. Um zu gewährleisten, dass die beschlossenen Maßnahmen und die Qualitätssicherung wie vorgesehen greifen, sind im Gesetz umfassende Berichtspflichten und Überprüfungen vorgesehen.

Begleitung am Ende des Lebens: Knapp ein Jahr nach einer „Orientierungsdebatte“ stimmte der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag über die Gesetzentwürfe von vier fraktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten zum Thema Sterbebegleitung ab. Nach einer vierstündigen, hoch emotionalen Debatte haben sich die Abgeordneten bereits im ersten Wahlgang in einem gestuften Wahlverfahren (sog. Stimmzettelverfahren) mehrheitlich für den Antrag „Brand, Griese, Vogler, Terpe“ (nach den Initiatoren dieser fraktionsübergreifenden Gruppe benannt) ausgesprochen. Nach dem „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ bleibt die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin straffrei, wenn nahestehende Angehörige dies tun. Verboten werden soll nunmehr allerdings der assistierte Suizid, wenn geschäftsmäßig oder mit Wiederholungsabsicht gehandelt wird.