Rede von Olav Gutting MdB im Bundestag zum Jahressteuergesetz 2013

201. Sitzung vom 25.10.2012 / 15. a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung / Jahressteuergesetz 2013 / Drucksache 17/10000, 17/10604, 17/11190, 17/11191 / 15. b) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung Verkehrssteueränderungsgesetz/VerkehrStÄndG / Drucksache 17/10039, 17/10424, 17/11183, 17/11187)

Aus dem Plenarprotokoll: Olav Gutting (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In zweiter und dritter Lesung behandeln wir heute einen Gesetzentwurf, der es schon aufgrund seines Umfangs in sich hat. (Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!) Zusammen mit den Empfehlungen des Bundesrates waren es über 200 steuerrechtliche Maßnahmen, über die wir zu beraten hatten. Wie immer enthält das Jahressteuergesetz neben einer Vielzahl von technischen und redaktionellen Änderungen auch eine Reihe von politisch bedeutsamen Regelungen und Maßnahmen. Ein Beispiel dafür ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen. Im Interesse des Bürokratieabbaus, den diese Koalition konsequent durchführt, werden die bisherigen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahre in einem ersten Schritt auf acht Jahre abgesenkt und in einem weiteren Schritt ab dem Jahr 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Der Normenkontrollrat, der sich diese Sache angeschaut hat, bestätigt uns hierfür eine Kostenersparnis bei den Bürokratiekosten von circa 2,5 Milliarden Euro. Mit unserem Jahressteuergesetz 2013 bauen wir auch die steuerlichen Wettbewerbsnachteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge ab. Wir wollen Deutschland bis zum Jahr 2020 zu einem Leitmarkt und zu einem Leitanbieter für Elektromobilität entwickeln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zukünftig wird deshalb der Listenpreis als Besteuerungsgrundlage für die 1 Prozent-Regelung bei den Dienstwagen um die Kosten des Batteriesystems gemindert. Ebenfalls bedeutsam in diesem Gesetz ist, dass wir die ursprünglich vorgesehene Besteuerung von Reservistenbezügen nicht umsetzen. Wir wollen hiermit nochmals unterstreichen, dass wir die Bezüge bei den Reservisten wie bisher komplett steuerfrei belassen. Wir halten dies auch angesichts der besonderen Belastung von Reservisten, die ihr Berufsleben für die Wehrübungen und -einsätze unterbrechen, für mehr als gerechtfertigt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Kritik der gewerblichen Bildungsträger, die durch eine Umsatzsteuerfreiheit den Vorsteuerabzug verlieren würden, haben wir aufgegriffen und den in vielen Gesprächen vorgetragenen Befürchtungen der Volkshochschulen und der privaten Musik-, Tanz- und Ballettschulen zum Verlust ihrer bisherigen Umsatzsteuerfreiheit Rechnung getragen. Mit dem Jahressteuergesetz versuchen wir auch immer, missbräuchlichen Gestaltungen, das heißt Gestaltungen mit dem Ziel der legalen Steuervermeidung, einen Riegel vorzuschieben. Bei diesen Steuervermeidungsmodellen, die immer wieder auftauchen, ist es ja oft so wie bei Hase und Igel: Kaum haben wir ein Steuersparmodell vom Markt genommen, tauchen bereits andere kreative Modelle am Steuersparhorizont auf. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier immer auf Zack sind und rechtzeitig gegensteuern. In letzter Zeit hat sich hier ein Modell etabliert, das die arbeitsplatzerhaltende Privilegierung von Betriebsvermögen beim Betriebsübergang ausnutzt. Es ist das vereinzelte Phänomen der sogenannten Cash-Gesellschaften, mit denen Barvermögen über eine Gesellschaft als Vehikel quasi steuerfrei auf die nächste Generation geschleust wird. Wir brauchen hier eine angemessene Regelung, welche diese missbräuchliche Gestaltung verhindert. Aber wir müssen gleichzeitig aufpassen, dass wir bei einer solchen Regelung nicht den Betrieben und Unternehmen in unserem Land die Liquidität entziehen. Deswegen ist der zu diesem Bereich vorliegende Vorschlag der Opposition und des Bundesrates nicht tauglich; er schüttet das Kind mit dem Bade aus und gefährdet damit viele Arbeitsplätze beim Betriebsübergang. Wir werden das haben wir zugesagt noch einmal eingehend prüfen, wie wir das Gestaltungsmodell der Cash-Gesellschaften trennscharf austrocknen können. Schnellschüsse sind allerdings bei der Vielzahl der hier auf dem Spiel stehenden Arbeitsplätze und der Vielzahl der steuerehrlichen Betriebe und Unternehmen in unserem Lande nicht angezeigt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dass es uns ernst ist mit dem Ziel, Modelle zur Steuervermeidung auszuschalten und zu unterbinden, zeigt sich auch an der Tatsache, dass wir mit unserem Jahressteuergesetz 2013 den sogenannten Goldfinger-Modellen einen Riegel vorschieben, bei denen ausländische Rohstoffhandelsgesellschaften genutzt werden, um über den negativen Progressionsvorbehalt und das DBA-Abkommen eine Steuerminderung hinzubekommen. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Wir wollen in dieser Regierungskoalition darin sind wir uns einig missbräuchliche Steuergestaltungen ausschalten. Es geht hier genauso um Gerechtigkeit wie heute Nachmittag beim Schweizer Steuerabkommen; wir wollen, dass der Steuerehrliche keine Nachteile hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit Blick auf dieses große Gesetzeswerk ich habe es vorhin gesagt: über 200 zu beratende Änderungen bedanke ich mich abschließend bei den Berichterstattern der Koalition, aber auch der Opposition für die immer gute, faire und zielorientierte Zusammenarbeit. In diesen Dank beziehe ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF und des Finanzausschusses ein, die sich im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren teilweise weit über die normalen Dienstzeiten hinaus eingesetzt haben. Dafür mein Dankeschön! Jetzt ist es so weit, dass wir diesem Gesetz nach dieser Debatte zustimmen können. Es ist ein Omnibusgesetz, und es braucht freie Fahrt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

 

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