Offshore-Windkraft und Versorgungssicherheit

Olav Gutting MdB informiert aus Berlin

Foto Olav Gutting MdB - Foto: Matthias BusseDie unionsgeführte Mehrheit im Deutschen Bundestag hat an diesem Donnerstag das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG-Novelle) beschlossen. Das Gesetz klärt offene Haftungsfragen bei der Anbindung von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz und beseitigt Investitionshindernisse beim Ausbau der Offshore-Windkraft. Zudem regelt es Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Engpässen in der Strom- und Gasversorgung. Hierzu erklärten der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und der energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß: „Die EnWG-Novelle ist die energiepolitische Antwort auf wichtige Fragen, die den erfolgreichen Umbau der Energieversorgung betreffen. Die Novelle beseitigt Investitionshindernisse beim Ausbau der Offshore-Windkraft. Gleichzeitig schafft sie die notwendigen Rechtsgrundlagen, um die Sicherheit der Energieversorgung auch im kommenden Winter zu gewährleisten.“

 

Hintergrund: Dem Ausbau der Offshore-Windenergie kommt eine zentrale Rolle beim Umstieg auf Erneuerbare Energien zu. Denn sie ist im Gegensatz zur Onshore- oder Sonnenenergie wesentlich regelmäßiger verfügbar. Die christlich-liberale Koalition hat ehrgeizige Ziele zum Ausbau der Offshore-Windkraft formuliert: Bis 2030 sollen bis zu 25 Prozent des Strombedarfs aus der Offshore-Windenergie gedeckt werden. Bislang hemmten offene Haftungsfragen beim Netzanschluss von Offshore-Windparks die Investitionen.

„Diese Unsicherheit ist jetzt beseitigt: Bei Fahrlässigkeit haften Netzbetreiber selbst mit maximal 110 Millionen Euro jährlich für entstandene Ausfälle. Die übrigen Kosten werden im Rahmen einer fairen Lastenverteilung auf die Verbraucher umgelegt“, so Bareiß und Pfeiffer weiter. Auch der Energieversorgungssicherheit trägt die Novelle Rechnung.

Hintergrund: Der wachsende Anteil unsteter Energiequellen wie Wind und Sonne ist auch eine große Herausforderung für die Stabilität der Stromnetze und die Versorgungssicherheit: Konventionelle Erzeugungsanlagen werden wegen des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien zunehmend unrentabel und gehen vom Netz. Sie sind jedoch insbesondere im Winter, bei hohem Strombedarf und niedriger Erzeugung aus Wind und Sonne unersetzbar für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Im vergangenen Winter musste daher insbesondere in Süddeutschland in bisher nicht dagewesenem Umfang auf Notreserven zurückgegriffen werden, um einen weiträumigen Netzzusammenbruch zu verhindern. Zugleich kündigen Stromversorger an, weitere Kraftwerke stillzulegen.

Bareiß und Pfeiffer weiter: „Es musste daher gehandelt werden. Die EnWG-Novelle schafft die rechtlichen Voraussetzungen, geplante Stilllegungen von Kraftwerken dann zu untersagen, wenn diese für die Sicherung der Netzstabilität benötigt werden. Der betroffene Kraftwerksbetreiber erhält eine angemessene Entschädigung. Um die Auswirkungen auf den Energiemarkt so gering wie möglich zu halten, werden die Maßnahmen zeitlich eng befristet und minimalinvasiv ausgestaltet.“

Foto: Busse

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