„Bürokratiebremse“ für die Wirtschaft

Bundesregierung beschließt Entlastungen – Überprüfung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn / MdB Olav Gutting informiert aus Berlin

Bürokratie abbauen und den Verwaltungsaufwand möglichst gering halten – das fordert die Unionsfraktion schon seit langem. In dieser Woche nun hat das Bundeskabinett das Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. „Ich habe im Deutschen Bundestag den Bundeswirtschaftsminister aufgefordert, dass wir Maßnahmen treffen müssen, um die deutsche Wirtschaft zu entlasten“, erklärt Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Damit gehen wir einen ersten wichtigen Schritt, um vor allem den Mittelstand von überflüssiger Bürokratie zu befreien“, lobt Michael Grosse-Brömer, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das „Ja“ der Regierung zum Gesetzentwurf. Nicht nur der Mittelstand, auch Existenzgründer und vor allem junge Unternehmer, die sich am Wirtschaftsstandort Deutschland etablieren wollen, profitieren von den geplanten Entlastungen. Wie kann übermäßige Bürokratie abgebaut werden? Die Lösung ist das sogenannte „one in - one out“-Prinzip. Konkret heißt das: Für jede neue Verordnung muss innerhalb von einem Jahr eine alte Verordnung abgeschafft werden. Diese Regel soll nun den von der Wirtschaft kritisierten Anstieg von Bürokratie stoppen. Ab Juli soll „one in - one out“ eingeführt werden.

Hintergrund: Der für Bürokratieabbau zuständige Normenkontrollrat hatte im Oktober 2014 festgestellt, dass die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung innerhalb eines Jahres um 9,2 Milliarden Euro gestiegen seien. Die Kostentreiber, so der Normenkontrollrat damals, waren dabei insbesondere Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn und den Finanzmärkten. Zu der durch das Bundeskabinett beschlossenen „Bürokratiebremse“ erklärte der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer: „Der Gesetzentwurf ist ein erster notwendiger Schritt, um Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es wichtig, dass unnötiger Verwaltungsaufwand eingedämmt wird. Dies stärkt ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Vorhaben, auch die aus der jüngeren Vergangenheit, auf ihre Bürokratieauswirkungen hin abgeklopft werden.

Dies gilt insbesondere für die umfangreichen neuen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes. Denn die damit zusammenhängenden Bürokratiebelastungen treffen eben nicht nur die – wenigen – schwarzen Schafe in einigen Branchen, die den Mindestlohn nicht zahlen. Sie treffen vor allem die hunderttausend mittelständischen Unternehmen in unserem Land, die ihre Mitarbeiter anständig entlohnen und trotzdem mit einem umfangreichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand konfrontiert sind. Die CDU/CSU-Fraktion hat daher einstimmig einen Beschluss gefasst, wonach die Schwellenwerte für die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2015 auf 1.900 Euro abgesenkt werden sollen. Für Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten soll eine Dokumentationspflicht dann nicht bestehen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben.

Die CDU/CSU-Fraktion sammelt überdies weitere Problemfälle zum Mindestlohngesetz, um sie dem Bundesarbeitsministerium zeitnah zu übermitteln.“ Auf Anregung von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat so die CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag in den letzten Tagen konkrete Beispiele von Unternehmen und Verbänden gesammelt, wo und in welcher Weise insbesondere Dokumentationspflichten bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes in der Praxis für Probleme sorgen. Damit diese Beispiele in den laufenden Beratungen zu notwendigen Nachbesserungen des Mindestlohngesetzes Berücksichtigung finden können, hat der Landesgruppenvorsitzende, Thomas Strobl, die vielen Zuschriften an den Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier, weitergeleitet. Strobl gab in dem Brief an Altmaier seiner Hoffnung Ausdruck, „dass wir unseren Koalitionspartner von den notwendigen Nachbesserungen im Sinne der Unternehmen werden überzeugen können.“