Auf dem Weg zu einer emissionsfreieren Zukunftsmobilität

Rede zu Protokoll von Olav Gutting, MdB / Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr, Drs. 18/8828 Plenum 22.09.2016, TOP 21

"Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung bekennen wir uns klar zu einer klimaschutzorientierten, umweltfreundlichen Zukunftspolitik und machen einen weiteren Schritt hin zu einer emissionsfreieren Zukunftsmobilität! Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis 2020 unseren CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Reduktion der Kohlendioxidemissionen im Straßenverkehr unausweichlich.

Der Ausbau und die Akzeptanz der Elektromobilität als Schlüssel zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Mobilitätssystem spielt daher eine besonders große Rolle bei der Energiewende und beim Umweltschutz. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Leistungen des Arbeitgebers - sogenannte geldwerte Vorteile - an den Arbeitnehmer zur Unterstützung der Elektromobilität steuerbefreit werden beziehungsweise pauschal durch den Arbeitgeber besteuert werden können.

Steuerfrei sind nunmehr das Laden von Elektrofahrzeugen im Betrieb und den Betriebsteilen des Arbeitgebers wie auch die Überlassung einer Ladestation für den privaten Bereich. Pauschal besteuert werden können Zuschüsse für den Erwerb der Ladeinfrastruktur oder deren Übereignung durch den Arbeitgeber.

Die einkommensteuerlichen Maßnahmen werden vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Dieser steuerliche Anreiz wird die Attraktivität für den Einsatz von Elektrofahrzeugen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steigern. Arbeitgeber müssen für die geldwerten Vorteile, die sie dem Arbeitnehmer durch das Aufladenlassen gewähren, die Lohnsteuer weder einbehalten noch abführen. Und Arbeitnehmer profitieren dadurch, dass sie weder Stromkosten noch die darauf entfallende Lohnsteuer zahlen müssen.

Diese steuerlichen Maßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung zu dem Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität.

Die zukünftige Marktentwicklung der Elektromobilität hat großes Potential in Deutschland. Seit 2007 ist die Anzahl an zugelassenen Elektrofahrzeugen in Deutschland jährlich stark angestiegen. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland was die Anzahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen angeht allerdings noch immer hinterher. Während in Norwegen mehr als jeder vierte neu zugelassene Pkw mit Strom fährt und in den Niederlanden der Anteil an Elektrofahrzeugen 2,3 Prozent am Pkw-Gesamtmarkt beträgt, liegt er in Deutschland derzeit bei weniger als einem Prozent.

Trotz des noch geringen Anteils an zugelassenen Elektroautos gehört Deutschland hinter Japan und China schon jetzt zu den wichtigsten Herstellerländern für Elektrofahrzeuge und ist damit auf gutem Wege, im Jahr 2020 Leitmarkt und Leitanbieter bei der Elektromobilität zu werden.

Der Technologiewandel verspricht auch große Beschäftigungspotenziale. Es ist somit Aufgabe der Politik, die vielen Chancen, die Elektromobilität in ökologischer und ökonomischer Hinsicht bietet, zu ergreifen und zu nutzen.

Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes tragen wir einen Teil dazu bei. Wir werden damit unseren Zielen, CO2-Reduktion und Leitmarkt und Leitanbieter zu werden, ein weiteres Stück näher kommen."