Wer jetzt die Abschaffung der Abgeltungsteuer fordert, der fordert Ungerechtigkeit im Steuervollzug

Zu der immer wieder auflodernden Diskussion über die Abschaffung der Abgeltungsteuer erklärt der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting (CDU):

„Über die Abschaffung der Abgeltungsteuer kann erst dann nachgedacht werden, wenn der gleichmäßige Steuervollzug nach Einführung des Informationsaustausches auch tatsächlich funktioniert. Nicht nur auf internationaler Ebene, sondern auch auf nationaler Ebene muss eine lückenlose Verarbeitung der übermittelten Daten sichergestellt sein. Denn erst dann können wir weiterhin wirksam gegen Steuerhinterziehung und Kapitalflucht vorgehen. Wer hingegen schon jetzt die Abschaffung der Abgeltungsteuer fordert, der fordert Ungerechtigkeit im Steuervollzug.

Sollten wir uns dann für die Abschaffung der Abgeltungsteuer entscheiden, werden wir aber zum alten System, das vor Einführung der Abgeltungsteuer gegolten hat, zurückkehren müssen, und zwar mit allen Konsequenzen: Wiedereinführung des Halbeinkünfteverfahrens im Bereich der Dividendenbesteuerung sowie der Spekulationsfrist bei Wertpapieren; Aufhebung der eingeschränkten Verlustverrechnung von Kapitalerträgen und Zulassung des vollen Werbungskostenabzugs.

Insbesondere bei der Frage der Dividenden Gesamtbesteuerung ist es wichtig, die internationale Wettbewerbssituation im Auge zu behalten.“

Pressemitteilung vom 22. März 2017