Flexibler Übergang vom Beruf in die Rente

Bruchsal/Schwetzingen. „Es ist ein Gesetz, bei dem alle gewinnen“ – so bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting das Flexirentengesetz, das mit seinen wichtigsten Regelungen zum 01. Juli 2017 in Kraft tritt. Bereits in den letzten Jahren sei die Nachfrage nach individuellen und flexiblen Übergängen vom Berufsleben in die Rente immer mehr gestiegen.

„Mit der Flexirente hat der Deutsche Bundestag nicht nur die gesetzlichen Grundlagen dafür deutlich verbessert, sondern macht den Weg frei für individuelle Gestaltungsfreiheit, wie es sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen“, so Gutting. Bereits mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, das schon seit dem 01.07.2014 in Kraft ist, war geregelt worden, dass man Arbeitsverträge, die auf eine bestimmte Regelaltersgrenze befristeten waren, auch nach Beendigung mehrfach verlängern und so den Ruhestand hinausschieben kann. Mit der Flexirente wird nun die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit zu reduzieren und Teilrente zu beziehen, neu geregelt: Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar.

„Statt starrer Grenzen, die bisher dazu führen konnten, dass sich das Weiterarbeiten finanziell nicht richtig lohnt, gibt es jetzt ein stufenloses einfaches Anrechnungsmodell“, so der Parlamentarier. Wer Teilrente beziehe, dürfe bis zu einer anrechnungsfreien Obergrenze von 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste sollen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gelte auch für Erwerbsminderungsrenten. Erst wenn die Obergrenze, nämlich das individuelle höchste Einkommen der letzten 15 Jahre überschritten sei, käme es zu einer vollen Anrechnung.

Wer in Zukunft eine vorgezogene Vollrente beziehe und trotzdem weiterarbeite, erhöhe damit künftig auch seinen Rentenanspruch, denn Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil erhöhten die Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Zudem könne ein Arbeitnehmer, der sich entscheide, früher als zum Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen und dafür 0,3 Prozent Abschläge pro Monat in Kauf nehme, bereits mit 50 Jahren statt bisher 55 Jahren Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse einzahlen.

„Das Flexirentengesetz macht es interessanter und einfacher, das Berufsleben mit einer Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug ausklingen zu lassen. Für Arbeitgeber ist es angesichts eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels eine interessante Option, ältere Arbeitnehmer, die sonst unter Umständen ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden würden, für eine Weiterbeschäftigung mit reduzierten Arbeitszeiten weiter zu beschäftigen – so gewinnen alle etwas dabei“, erläutert Gutting abschließend.