Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Freistellung zur Pflege Angehöriger

Mit dem in dieser Woche in erster Lesung beratenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird die ambulante Pflege durch Einführung einer Pflegezeit für Angehörige gestärkt.

Diese haben Anspruch auf Freistellung bis zu einer Dauer von sechs Monaten, wenn der Arbeitgeber in der Regel 15 oder mehr Beschäftigte hat. Für aktuelle Pflegefälle ist eine Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Arbeitstagen vorgesehen.

Zudem werden Demenzkranke zukünftig in der Pflegeversicherung besser gestellt. Gestärkt wird auch die Pflegeberatung. Dabei müssen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge tragen, dass dabei keine starren bürokratischen Strukturen aufgebaut werden. Die erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung vorgesehene Ausweitung der Leistungen wird finanziert durch einen Beitragsanstieg von 0,25 Prozent