Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

In erster Lesung debattierten wir in dieser Woche das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht, mit dem durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz, der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz die bislang bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht nicht mögliche Sicherungsverwahrung eingeführt wird bei schwersten Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung.

 Voraussetzung ist, dass vor Ende des Vollzugs Tatsachen erkennbar werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass der Täter erneut einschlägige Straftaten begehen wird.