Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Verschärfung der Aufsicht im Energiesektor

In zweiter und dritter Lesung werden wir das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels verabschieden. Damit wird die bestehende Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden im Energiesektor vorübergehend verschärft, bis strukturelle Maßnahmen greifen.

Zu diesem Zweck wird befristet bis 2012 mit dem Paragraphen 29 eine neue Missbrauchsvorschrift in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingefügt, die die geltenden Missbrauchsvorschriften des Paragraphen 19 GWB und des Artikels 82 EG-Vertrag präzisiert und ergänzt.

Die Kartellbehörden sollen in die Lage versetzt werden, Missbräuche im Energiesektor leichter nachzuweisen und effektiver zu bekämpfen. Für den Lebensmittelhandel erweitert das Gesetz das Verbot von Untereinstandspreisverkäufen auch auf nur gelegentliche Verkäufe. Ziel ist es, ruinösen Preiswettbewerb zu begrenzen und kleine und mittlere Lebensmittelhändler vor unbilligen Verdrängungspraktiken durch marktstarke Handelskonzerne zu schützen.