Olav Gutting MdB: Rede im Deutschen Bundestag zum Thema Jahressteuergesetz 2008

















Das Jahressteuergesetz 2008 enthält eine Vielzahl sinnvoller Regelungen, um unser Steuerrecht auch für die Zukunft fit machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 werden wir einen Beitrag zur weiteren Absenkung der Bürokratiekosten in einem Bereich von fast 300 Millionen Euro leisten.

Natürlich sind wir vom Idealzustand noch ein ganzes Stück entfernt. Der effektivste Schutz vor missbräuchlichen Steuergestaltungen ist immer noch ein einfaches und deswegen auch gerechtes Steuersystem! Aber zurück zum Jahressteuergesetz 2008.

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuermerkmale, der damit verbundene Wegfall von ca. 40 Millionen Papierlohnsteuerkarten und die Umstellung der Anmeldung zur Kapitalertragssteuer auf das elektronische Verfahren, führt nicht nur zu einer bürokratischen Entlastung beim Bürger, sondern auch in der Finanzverwaltung.

Den Menschen in unserem Land können wir sagen, dass die datenschutzrechtlichen Bedenken die mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verbundenen sind berücksichtigt wurden. Die Bürger haben – mit Recht – einen Anspruch darauf, dass ihre Daten nur berechtigten Personen zur Verfügung gestellt werden. Dies wird sichergestellt!

Den Kritikern muß gesagt werden, dass es hier nicht um die Schaffung des gläsernen Steuerbürgers geht, denn die Finanzverwaltung erhält mit Einführung der elektronischen Lohnsteuermerkmale nur die Daten, die bereits jetzt schon auf der Lohnsteuerkarte aus Karton eingetragen und der Finanzbehörde bekannt sind.

Insgesamt haben wir den ursprünglichen Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren einer Kernsanierung unterzogen.

Nach Anhörung und Beratungen haben wir über 40 Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommen. Das zeigt: Das Parlament macht die Gesetzte und ist nicht der Notar der Bundesregierung der deren Entwürfe einfach nur abnickt.

Auf eine ursprünglich geplante wichtige Einzelmaßnahme musste deshalb auch verzichtet werden.

Es stellte sich im Gesetzgebungsverfahren heraus, dass das Anteilsverfahren ungeeignet ist.

Besonders die bei diesem Verfahren notwendige Mitteilung des jeweils entsprechenden Prozentsatzes auf der Lohnsteuerkarte und die damit verbundene Kenntniserlangung des Arbeitgebers vom Einkommen des Ehegatten war vor allem aus datenschutzrechtlichen Erwägungen problematisch. Die Zielrichtung war trotzdem richtig.

Wir müssen die Steuerlast der Ehegatten – hier meist die Frauen - mit deutlich geringerem Einkommen senken, damit diese auch bei kleinen Einkommen einer Berufstätigkeit rentabel nachgehen können.

Deshalb arbeiten wir mit unserem Koalitionspartner daraufhin, eine Lösung für die Probleme bei der Lohnsteuerklasse V zu finden und bis zum 01.01.2009 eine zusätzliche Alternative zur Lohnsteuerklasse V anzubieten.

Die weiteren Beratungen werden zeigen, ob dabei auf das Durchschnittssteuersatzverfahren oder auf ein anderes Modell zurückgegriffen wird.

Das Jahresteuergesetz 2008 trägt insbesondere beim Wegfall der ursprünglich geplanten massiven Begrenzung des Sonderausgabenabzugs bei vorweggenommener Erbfolge die Handschrift der CDU/CSU-Fraktion.

Der Sonderausgabenabzug bei der Übertragung von GmbH-Anteilen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt erhalten. Das ist wichtig gerade für unsere Mittelständler die in vielen Fällen ihren Betrieb in Form einer GmbH betreiben. Und bei unseren Landwirten wird auch zukünftig bei der Übergabe der Wohnteil mit einbezogen sein.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass der ursprünglich vorgesehene Wegfall des Sonderausgabenabzuges nach 5 Jahren gestrichen wurde. Damit gilt für sämtliche Altverträge unbeschränkter Bestandschutz. Eine sinnvolle Lösung müssen wir bei der Pauschalbesteuerung gem. § 37 b EStG noch suchen. Also für den Fall, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Zuwendungen macht.

Es ist kaum verständlich, dass beispielsweise bei einer Einladung von eigenen Mitarbeitern ins Stadion zwar die darauf zu entrichtende Steuer vom Arbeitgeber pauschaliert abgeführt werden kann, dieser aber dann wieder die Sozialversicherungsbeiträge auf dieses Geschenk individuell berechnen muss. Daher müssen wir in den nächsten Monaten noch einmal versuchen in diesen Fällen eine Pauschalierung auch für die Sozialversicherungsbeiträge hinzubekommen.
Es bleibt festzustellen, dass die mit dem Jahressteuergesetz 2008 vorgenommenen notwendigen Änderungen, Korrekturen und Anpassungen richtig sind.

Ich weiß es sind viele Einzelpunkte in diesem Gesetz. Und man muss Verständnis haben für diejenigen die bei über 200 Änderungen zunächst aufstöhnen. Aber wer genau hinschaut sieht:
Das Jahressteuergesetz bringt in wesentlichen Teilen Erleichterungen und Vereinfachungen für Steuerbürger und Verwaltung und ist deshalb zu begrüßen.