Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

In zweiter und dritter Lesung haben wir das 1. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 10. Januar 2006 festgestellt, dass das Bundesnaturschutzgesetz die Regelungen der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht ausreichend umsetzt.

Die Novelle setzt die Vorgaben des Gerichtshofes nunmehr um.