Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau

In zweiter und dritter Lesung haben wir in dieser Woche das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" beraten. Mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) wird noch im Jahr 2007 ein Sondervermögen errichtet, das an die Länder Finanzhilfen für Investitionen nach Art. 104 b Grundgesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen gewähren soll.

Der Bund stellt 2,15 Milliarden Euro für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Einrichtungen und für die Kindertagespflege zur Verfügung.

Die Gewährung der Finanzhilfen wird durch gesonderte Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern geregelt. In diesen Zusammenhang fiel auch die Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2007, das die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen soll, um das Sondervermögen des Bundes zum Kinderbetreuungsausbau auszustatten.