RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz und Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können.

 Flankierend dazu muss die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland weiter verbessert werden. Dazu haben wir das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen verabschiedet. Um die Potenziale einer älter werdenden Gesellschaft zu nutzen und die Herausforderungen des demographischen Wandels zu bewältigen, ist ein Bündel von Maßnahmen nötig. Beschäftigungsfähigkeit und -chancen älterer Menschen müssen verbessert und die sozialen Sicherungssysteme stabilisiert werden. Hierzu tragen unter anderem ein Kombilohn für Ältere und die neu gestalteten Eingliederungszuschüsse bei.