Die CDU/CSU Bundestagsfraktion informiert:

Unionsfraktion will Instrumente zur Schuldenbegrenzung analog zum EU-Stabilitätspakt

Verhandlungen zur Föderalismusreform II beginnen
Tillmann: "Doppelte Buchführung" statt Kameralistik

Vor Beginn der die Verhandlungen zur Föderalismusreform II erläutert Antje Tillmann die Positionen der CDU/CSU-Fraktion: die Regelung der Finanzbeziehungen und zum Bürokratieabbau seien gleichrangig, das strukturelle Haushaltsdefizit muss abgebaut werden.

Morgen beginnen die Verhandlungen zur Föderalismusreform II, bei denen es um die Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern geht. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Föderalismusreform der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, gab heute bereits einen Blick frei auf die Ziele der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

So fordere die Unionsfraktion ein Frühwarnsystem für Haushaltsnotlagen bei Bund und Ländern. Zur Etablierung eines Frühwarnsystems schlägt die Unionsarbeitsgruppe die Einrichtung eines Stabilitätsrates vor, der sich aus Ministern und Finanzfachleuen zusammensetzen solle. Das Gremium soll im Zweifelsfall feststellen, ob sich der Bund oder ein Land tatsächlich auf eine Haushaltsnotlage berufen kann. Dabei müsse eine angemessene Beteiligung der Parlamente sichergestellt sein. Kompetenzen dürften nicht an den sog. Finanzplanungsrat abgegeben werden. Zur Früherkennung forderte Tillmann Instrumente, die dem Stabilitätspakt der europäischen Union entsprechen. Die jeweiligen Kriterien müssten auf die Länder heruntergebrochen werden. Bislang ist lediglich allgemein festgelegt, dass der Bund einerseits 45 Prozent sowie Länder und Gemeinden andererseits 55 Prozent des höchstzulässigen Defizits von drei Prozent nutzen darf.

Die Unionsfraktion will auch eine Verschuldungsregel einführen. Danach sollen der Bund und die Länder zunächst das strukturelle Defizit abbauen und erst im Anschluss bestehende Schulden angehen, wofür sie z.B. Teile des Wirtschaftswachstums nutzen sollen.

Innerhalb der Schuldengrenze sollten die Länder freilich flexibel bleiben können – und selbst entscheiden, ob sie etwa zusätzliche Mittel für Bildung und Betreuung in die Hand nehmen wollen.

Eine Änderung wolle die Unionsfraktions-Arbeitsgruppe auch bei der Verantwortlichkeit der Abgeordneten für die Haushalte. Statt der bisherigen kameralistischen Buchführung sollte eine Art "Doppelte Buchführung" eingeführt werden: Ausgabenwünsche sollten gegengerechnet eingestellt werden; Fachpolitiker müssten also selber für Ausgabengegenfinanzierung sorgen und nicht länger diese den Finanzpolitikern überlassen.

Darüber hinaus soll die bisher unverbindliche mittelfristige Fünf-Jahres-Finanzplanung politisch verbindlich gestaltet werden. Sie soll künftig in Haushaltsausschuss und Parlament zusammen mit dem Haushaltsplan verabschiedet werden. Kredite sollen nur in Ausnahmefällen notwendig sein.

Länderfinanzausgleich
Die Unionsfraktion bekennt sich zu den Vereinbarungen beim Länderfinanzausgleich. Allerdings sieht sie auch hier Änderungsbedarf. So gebe es derzeit zuwenig Sparanreize, da für die Berechnung nur die Einnahmen, nicht aber die Ausgaben zugrunde gelegt werden.

Tillmann sprach sich dafür aus, den Ländern mehr Autonomie bei den Einnahmen zu geben. Wer eine Steuer erhalte, solle auch über die Höhe entscheiden.

Auch müsste bei den Länderhaushalten eine bessere Vergleichbarkeit hergestellt werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe Finanzhilfe sei zu überprüfen.

Länderzwangsfusionen lehnte Tillmann ab. Wo auf freiwilliger Basis eine Fusion geschehe, könne sie sich aber Bundeshilfen vorstellen, was natürlich nicht eine Schuldenübernahme beinhalte. Überdies hält Tillmann die Wirkung von Länderfusionen für begrenzt. Doppelstrukturen könnten auch ohne Fusionen abgeschafft werden. So forderte Tillmann denn auch mehr Verwaltungseffizienz und länderübergreifende Zusammenarbeit, etwa im bereich der Lebensmittelüberwachung.

Insgesamt sei für die Unionsfraktion bei den Verhandlungen die Regelung der Finanzbeziehungen gleichrangig mit dem Bürokratieabbau.

Die Unionsfraktions-Arbeitsgruppe erwartet, dass die Verhandlung mindestens ein Jahr dauern; hinzu käme dann noch die Umsetzung. Wenn die Reform nicht insgesamt umsetzbar sei, so sollten doch zumindest bis dahin erzielte Teilergebnisse ausverhandelt und umgesetzt werden: "Die Frage der Bund-/Länder-Finanzbeziehungen wird uns dauerhaft beschäftigen", ahnt Antje Tillmann.