Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

In erster Lesung debattierten wir das Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

Die Wirksamkeit des Gesetzes ist Gegenstand einer umfangreichen Evaluation.

Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Oktober 2008 einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes sowie eine gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung vorlegen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind einzelne Punkte erkennbar, in denen zur Stärkung der Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen von Familien mit Kindern sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Weiterentwicklung notwendig ist.

Dies betrifft insbesondere die Angleichung der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern durch Einführung einer Mindestbezugszeit von zwei Monaten, die leichtere Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei der Änderung der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern sowie die bessere Absicherung von Großeltern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit.

Letzteres setzt voraus, dass diese ganz oder teilweise die Betreuung und Erziehung eines Enkelkindes übernehmen und zumindest ein Elternteil minderjährig ist oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung begonnen hat und noch maximal zwei Jahre bis zum regulären Abschluss benötigt.