Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Jugendschutz

In zweiter und dritter Lesung stand in dieser Woche das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Verabschiedung an.
Es verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen.

Mit den vorgesehenen Änderungen soll sichergestellt werden, dass Trägermedien mit diesen Inhalten nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. So wird etwa der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert.