Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Neufassung des Wohngeldgesetzes

Das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften haben wir in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt.

Mit der Neufassung des Wohngeldgesetzes soll unter anderem eine Minderung des Verwaltungsaufwandes im Vollzug, eine Vereinfachung an den Schnittstellen mit den Transferleistungsgesetzen, eine noch sparsamere Verwendung der Wohngeldmittel und insgesamt eine bessere Verständlichkeit der Normen für Bürger und Verwaltung erreicht werden.

Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung der Höchstbeträge für Miete um 10 Prozent, die Einführung einer Heizkostenkomponente und die Erhöhung der Tabellenwerte.

Die Leistungsanpassung hat ein Volumen von jährlich 520 Millionen Euro.