Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Weg für Pflegereform ist frei - Pflegeversicherung zukunftssicher gemacht und Leistungen für Patienten ausgeweitet

In dieser Woche haben die Koalitionsfraktionen den Weg für die Pflegereform freigemacht. In einem ersten Schritt stimmte der Ausschuss für Gesundheit am Mittwoch dem Gesetzentwurf inklusive der mehr als 50 Änderungen mit den Stimmen von Union und SPD zu.

Dabei konnte die Union an vielen Stellen Verbesserungen durchsetzen, die insbesondere den Pflegebedürftigen zugute kommen.

In zweiter und dritter Lesung verabschiedete dann der Bundestag am Freitag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Damit haben wir die Pflegeversicherung zukunftssicher gemacht und die Leistungen für Patienten ausgeweitet. Der Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Pflegebedürftigen hat sich gelohnt: Viele Verbesserungen für die Patienten und ihre Angehörigen konnten beschlossen werden.

Wir haben uns in den wesentlichen Punkten durchgesetzt: Der Beitragssatz wird nur minimal angehoben, um die Anpassung und Ausweitung der Leistungen finanzieren zu können. Er steigt von heute 1,7 Prozent ab dem 1.07.2008 auf 1,95 Prozent (für Kinderlose auf 2,2 Prozent). Im Gegenzug wurde der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung deutlich abgesenkt. Nach einer Anpassungsphase soll eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge erfolgen. Die Leistungen der Pflegeversicherung kommen nach dem neuen Gesetz in erster Linie den Pflegebedürftigen zugute.

Erstmals seit ihrer Gründung 1995 werden die Leistungen der Pflegeversicherung schrittweise erhöht und damit an die gestiegenen Preise angepasst. Im ambulanten Bereich steigen demnach die Leistungen in Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 von monatlich 384 auf 450 Euro, in Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 in Härtefällen.

Wir haben durchgesetzt, dass auch Demenzkranke in stationären Einrichtungen unterstützt werden, indem entsprechende Betreuungsleistungen der Pflegeheime zusätzlich vergütet werden. Ursprünglich war im Gesetzentwurf lediglich ein Leistungsanspruch für ambulant versorgte Demenzkranke vorgesehen.

Zudem können nun auch demenzkranke Menschen besser mit Geld aus der Pflegeversicherung unterstützt werden. Sie erhalten künftig statt 460 bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn sie körperlich noch fit sind. Verbesserte und regelmäßige Kontrollen sichern Qualität und Transparenz der Pflegeeinrichtungen. Heime werden zukünftig einmal jährlich und in der Regel unangemeldet geprüft. Zur weiteren Stärkung der häuslichen Pflege wird die Wartezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Pflegeheime werden nicht automatisch zur ambulanten Versorgung zugelassen und gezwungen, Heimärzte einzustellen.

Stattdessen wird kooperativen Versorgungsformen mit vorhandenen niedergelassenen Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung der Vorrang eingeräumt. Die Stärkung der ambulanten Pflegeleistungen hilft den pflegebedürftigen Menschen, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld ihrer Freunde und Verwandten wohnen zu bleiben.

Den Aufbau neuer bürokratischer Strukturen, der von den Sozialdemokraten gefordert wurde, haben wir dagegen abwenden können. Pflegestützpunkte werden nicht flächendeckend, sondern nur auf Wunsch des jeweiligen Bundeslandes eingeführt. Auch die Finanzierung dieser Stützpunkte wird nach Bundesländern aufgeschlüsselt, so dass nicht die Beitragszahler in Bayern, Baden-Württemberg oder Thüringen für Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz zur Kasse gebeten werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung den Patienten zugute kommen und zugleich die Mehrbelastungen der Beitragszahler gering bleiben.