Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

In erster Lesung haben wir in dieser Woche das Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. De-zember 2007, mit dem Deutschland den Vertrag von Lissabon ratifizieren will behandelt.

Der neue EU-Vertrag macht die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger; er führt zu einer besseren Kompetenzabgrenzung zwischen den Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene und verbessert die Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente in der europäischen Rechtssetzung.

Die stärkeren Rechte des Deutschen Bundestages und Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union werden in dem ebenfalls in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz zur Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (sogenanntes "Begleitgesetz") geregelt. Damit wird insbesondere die im Vertrag von Lissabon verankerte Subsidiaritätsklagemöglichkeit für nationale Parlamente in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Diese Klage wird auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Deutschen Bundestages erhoben. Mit der Subsidiaritätsrüge können die nationalen europäischen Parlamente zukünftig frühzeitig eine Rechtfertigung über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips seitens der Europäischen Kommission erzwingen.