Olav Gutting MdB informiert aus dem Parlament

Themen: Jobcenter - Wehrbeauftragter - Welt ohne Atomwaffen

Einigung auf „neues Jobcenter“: Das "Neue Jobcenter", auf das CDU, CSU und FDP sich zusammen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sowie den Ministerpräsidenten Beck und Tillich und Vertretern der SPD am Mittwochabend geeinigt haben, trägt deutlich die Handschrift der Union. Mit der Job-Center-Reform schaffen wir die notwendige Basis für die dringende inhaltliche und organisatorische „Runderneuerung der Grundsicherung“. Dabei hat sich die Union mit ihren Positionen bei der Jobcenter-Reform durchgesetzt. „Hilfe aus einer Hand“: Die gemeinsame Betreuung der Arbeitslosen durch Bund und Länder in der gemeinsamen Einrichtung, den Jobcentern, bleibt erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil diese „Mischverwaltung“ als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Wir halten die gemeinsame Betreuung aber für bewährt und zielführend. Um sie fortsetzen zu können, werden wir das Grundgesetz ändern und damit die Arbeitsvermittlung auf eine zukunftsfeste Grundlage stellen. Die Grundgesetzänderung wahrt die verfassungsrechtliche Trennung staatlicher Ebenen und Verantwortungen. Mit dem neuen Artikel 91e des Grundgesetzes wird keine neue staatliche Ebene geschaffen, da die neuen Jobcenter gerade nicht verkörperschaftet werden. Dies ist stets eine zentrale Voraussetzung für CDU/CSU bei allen Überlegungen für eine Reform des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB-II) gewesen. Kommunale Kompetenz nutzen: Die Neuregelung setzt klar auf die Erfahrung der Kommunen bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden. Daher können neben den Jobcentern auch weiterhin Kommunen allein Arbeitssuchende betreuen. Im neuen Artikel 91e Grundgesetz wird auch die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung im Ausnahmemodell der Options-kommune festgeschrieben. Die bestehenden 69 Optionskommunen werden entfristet. Zusätzlich können sich nun weitere 41 Gemeinden oder Gemeindeverbände für das eigenverantwortliche „Optionsmodell“ entscheiden. Dessen Stärke liegt in der auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmten Hilfe. Für den Erhalt der Optionskommunen hat sich die Union immer stark gemacht. Bund, Länder und Kommunen agieren somit künftig auf Augenhöhe als verantwortungsvolle Partner, um die Herausforderungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu meistern. Das neue Jobcenter stärkt das föderale System, die Prinzipien der Subsidiarität und schafft eine klare Abgrenzung zum Zentralismus. Ein urchristdemokratisches Anliegen! Gleichzeitig behält der Bund die Richtlinienkompetenz und haushaltsrechtliche Hoheit bei der Entwicklung und Umsetzung der verantwortlichen Arbeitsmarktpolitik. Mehr Effizienz und Transparenz: Das neue Instrument der Zielvereinbarung und ein einheitliches Daten- und Kennzahlenregime helfen allen Partnern gleichermaßen, Kräfte und Einsatz zielgerichtet und optimal im Sinne erfolgreicher Arbeitsmarktpolitik für die Menschen vor Ort einzusetzen. Dadurch können die arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien künftig noch passgenauer auf die Bedürfnisse in der Praxis abgestimmt und weiterentwickelt werden, worauf CDU/CSU in den Verhandlungen immer Wert gelegt haben. „Fördern und Fordern“: Die optimale Hilfe für Arbeitssuchende wird konsequent fortgeführt und rechtssicher ausgestaltet. Zudem wird die stets von der Union geforderte Optimierung der Hilfestellung mit der Reform nun konkreter, wie zum Beispiel durch den neuen Betreuungsschlüssel von Fallmanagern zu Hilfebedürftigen. Ein Vermittler soll künftig maximal 75 Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren betreuen, bei den über 25-Jährigen sollen es höchstens 150 Personen sein.

Bundestag wählt neuen Wehrbeauftragten: Zur Wahl von Hellmut Königshaus (FDP) an diesem Donnerstag zum neuen Wehrbeauftragten erklärt der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck: „Hellmut Königshaus ist eine gute Wahl für das Amt des Wehrbeauftragten. Er bringt als Reserveoffizier, Jurist und Mitglied im Verteidigungssauschuss beste Voraussetzungen für diese Aufgabe mit. Wir kennen Hellmut Königshaus aus dem Verteidigungsausschuss als kompetenten Parlamentarier, der sich für die Belange der Bundeswehr einsetzt. Der Wehrbeauftragte ist Anwalt der Soldaten und Sprachrohr für ihre Bedürfnisse. Als Bindeglied zwischen Streitkräften und Parlament hat seine Arbeit besonderes Gewicht. Wir beglückwünschen Hellmut Königshaus zu seiner Wahl und wünschen ihm für seine neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg.“

Welt frei von Atomwaffen:
Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Jahresabrüstungsbericht 2009 vorgestellt, in dem traditionell Bilanz der Abrüstung und Rüstungskontrolle des vergangenen Jahres gezogen wird. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen „Deutschland muss deutliche Zeichen für eine Welt frei von Atomwaffen setzen“ wird die Bundesregierung aufgefordert, weiterhin mit großem Engagement für allgemeine und weltweite Abrüstung einzutreten und für dieses Ziel eine neue Dynamik bei Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen in Gang zu setzen.