Schulden mit der Schuldenbremse
Olav Gutting MdB veröffentlicht Mitgliederbrief des CDU-Bundesvorsitzenden Friedrich Merz (#MerzMail 209)
Liebe Leserin, lieber Leser, der Dissens in der Ampelkoalition über den Fortbestand der Schuldenbremse bleibt auch nach der Einigung über einige Grundsätze der Haushaltsführung für das nächste Jahr bestehen. Grüne und SPD halten unbeirrt an ihrer Überzeugung fest, dass die notwendigen Investitionen in Deutschland nur möglich sind, wenn endlich die ungeliebte Schuldenbremse im Grundgesetz geschliffen wird. Dabei eröffnet die Schuldenbremse schon heute erhebliche Neuverschuldungsspielräume, insbesondere bei einer schwachen Konjunktur.
Und die haben wir nun schon im zweiten Jahr in Folge, also kann die Ampelregierung gleich zweimal hintereinander die Schulden des Bundes kräftig erhöhen: 2024 und 2025. Für 2024 war die Neuverschuldung schon bisher mit 39 Milliarden Euro geplant, nach den Beschlüssen vom vergangenen Freitag sollen es nochmal 11 Milliarden mehr werden. Für 2025 sind neue Schulden von 44 Milliarden Euro vorgesehen. In zwei Jahren macht die Ampel also insgesamt fast 100 Milliarden neue Schulden.
Ohne Schuldenbremse wäre die Ampelkoalition vermutlich noch viel hemmungsloser gewesen, zu Lasten nachfolgender Generationen kräftig in die Neuverschuldung zu gehen. Gut also, dass es die Schuldenbremse gibt. Denn schon heute zahlt der Bund mehr als 36 Milliarden Euro Zinsen im Jahr, das ist mehr als der gesamte Haushalt des Landes Hessen.
Wenn also zusätzliche Spielräume für Investitionen benötigt werden, dann geht dies aus dem Bundeshaushalt nur, wenn irgendwo auch endlich einmal gespart wird. Aber die Ampel plant das genaue Gegenteil, denn die Ausgaben der höheren Neuverschuldung des laufenden Jahres gehen zum großen Teil in die stark steigenden Kosten für das sogenannte „Bürgergeld“, mit dem jetzt offenbar auch die FDP ihren Frieden gemacht hat. Und Investitionen sind bei weitem nicht allein eine Frage des Geldes.
Die digitale Infrastruktur zum Bespiel kommt nur voran, wenn so schnell wie möglich weitere Übertragungsmasten gebaut werden. Wenn Windräder im Außenbereich vereinfacht gebaut werden dürfen, weil an ihnen ein „überragendes öffentliches Interesse“ besteht, an den Sendemasten der Netzbetreiber nach Auffassung der grünen Bundesumweltministerin aber nicht, dann brauchen wir uns mit und ohne Schuldenbremse nicht zu wundern, dass wir bei der Digitalisierung immer noch auf dem Stand eines Entwicklungslandes sind. (Foto: Matthias Busse)