Rede zum Corona-Konjunkturpaket



Aus dem Plenarprotokoll: Olav Gutting (CDU/CSU): "Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft, Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land – das zu bündeln und umzusetzen, ist Ziel dieses Gesetzes. Wir wollen geschwächte Kaufkraft stärken. Wir wollen Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Erholung unterstützen, und das setzen wir jetzt um. Wir haben ja bereits steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise beschlossen. Und jetzt haben wir mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eben zusätzliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Wir wollen hier deutliche Investitionsanreize setzen. Es wurde ja von den Vorrednern hier schon ausführlich auf vieles hingewiesen. Entscheidende Punkte wurden gut dargestellt, etwa die Ausweitung der Verlustberücksichtigungen für die Jahre 2020 und 2021. Ja, und auch die durchaus umstrittene befristete Senkung der Umsatzsteuer wurde angesprochen, bei der ja – das sage ich ganz offen – noch viele Detailfragen ungeklärt sind. Daran müssen wir in den nächsten Tagen noch arbeiten, um für diese Details vernünftige Lösungen zu finden.Ich will aber noch ein paar weitere Maßnahmen aus diesem Gesetzentwurf ansprechen, die Unternehmen finanziell mehr Raum zum Atmen lassen werden. Das ist, glaube ich, wichtig.

Dazu gehört die befristete Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Wir haben dieses Instrument bereits 2009 bei der Finanzkrise wirksam eingesetzt. Es war hilfreich. Es hat uns geholfen, gut aus jener Krise herauszukommen. Daher ist es wichtig und hilfreich, dass wir das gleiche Instrument jetzt für die Jahre 2020 und 2021 wieder benutzen. Normalerweise wirken diese Abschreibungen ja erst im Rahmen der Steuerveranlagung, das heißt, teilweise Monate, teilweise Jahre nach der Investition. Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt die Besonderheit haben, dass diese befristete degressive Abschreibung schon unterjährig bei der Festsetzung der Steuervorauszahlung berücksichtigt werden kann. Das hilft, Liquiditätsvorteile sofort spürbar zu machen.

Wir haben Investitionsmöglichkeiten mit diesem Gesetz flexibel gemacht, auch wieder befristet, zum Beispiel bei den §§ 6b und 7g Einkommensteuergesetz. Wenn die Investitionen in diesem Jahr, 2020, nicht durchgeführt werden, dann soll das steuerunschädlich in den Folgejahren noch nachgeholt werden können. Wir haben hier auch eine Verordnungsermächtigung eingebaut, um flexibel zu sein, diese Fristen gegebenenfalls noch einmal verlängern zu können. Das hilft auch in der Praxis; das ist wichtig.

Das ist eine Kleinigkeit, aber es hilft. Nehmen Sie den Busunternehmer, der den Investitionsabzugsbetrag genutzt hat und sich in diesem Jahr einen neuen Reisebus anschaffen. Das kann er dieses Jahr nicht machen; er wird es auch nicht machen. Er wäre ohne diese Regelung wirklich schlecht dran und müsste erheblich nachversteuern. Deswegen geben wir ihm die Chance, diese Investition nachzuholen. Und das, Kolleginnen und Kollegen, ist Politik, die an der Praxis orientiert ist; das ist reales bürgernahes Handeln.

Eine weitere Entlastung im Bereich der Einkommensteuer, für die ich als Berichterstatter in unserer Fraktion zuständig bin, ist die Erhöhung des Ermäßigungsfaktors auf das Vierfache beim Gewerbesteuermessbetrag. Das ist eine Maßnahme, die ich schon seit vielen Jahren fordere. Mit dieser schon seit Langem fälligen Anpassung ist es jetzt eben möglich, dass Einzelunternehmer vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden, solange sie beim Hebesatz in ihren Gemeinden nicht über 420 Prozent liegen. Das ist ein wichtiger Punkt; wie gesagt, schon lange überfällig. Jetzt setzen wir ihn endlich um.

Viele andere steuerpolitische Maßnahmen wurden hier schon im Vorfeld diskutiert. Wir haben uns intensiv darüber unterhalten, auch über die Frage der Thesaurierungsbegünstigungen für Unternehmen. Ja – das sage ich ganz offen –, da hätten wir uns auch mehr gewünscht. Wir hätten für kleine und mittlere Unternehmen gerne mehr Möglichkeiten gehabt, um die Investitionen zu stärken. Hier sind leider immer noch Kapitalgesellschaften klar im Vorteil, was die Stärkung ihrer Eigenkapitaldecke anbelangt. Die jetzt in Rede stehende Wahlmöglichkeit für Personengesellschaften, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen, ist zwar im Grunde ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich glaube, wir wissen alle, dass die überwiegende Mehrheit der Personenunternehmen von dieser Möglichkeit aus den verschiedensten Gründen keinen Gebrauch machen wird. Das bleibt also eine Baustelle. Hier müssen wir noch mal nachsteuern.

Insgesamt muss uns klar sein: Das kann es noch nicht gewesen sein. Das waren wichtige Schritte, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, die wir heute beraten; aber es ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Es geht heute um Gesamtmaßnahmen im Volumen von 23 Milliarden Euro – das ist ein gewaltiges Volumen –, und das wird ohne Zweifel wirtschaftlichen Schub bringen. Aber wir brauchen weiter für die Zukunft eine Steuergesetzgebung, die nach vorn blickt und strukturelle Schwachstellen in der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland ausmerzt und beseitigt. Dazu gehört auch eine weitere Reformierung des Unternehmensteuerrechts in Deutschland, und dazu gehört für mich auch eine zeitnahe und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Das muss weiter auf unserer Agenda bleiben. Da lassen wir auch nicht locker.

Aber für heute kann ich sagen: Das ist ein guter erster Aufschlag. Selbst die Opposition sagt ja: Es ist gar nicht alles so schlecht. – Das ist schon ein gutes Zeichen. Ich wünsche uns jetzt gute und zügige Beratungen, damit die vorgesehenen Maßnahmen dann auch schnell wirken können."

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