Ergebnisse des Koalitionsausschusses 25. August 2020

Die Beschlüsse im Einzelnen:

KURZARBEIT: Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, bekommt sie Zuschüsse vom Staat. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt. Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN: Staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun statt bis Ende August bis Ende des Jahres laufen. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.

INSOLVENZRECHT: Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

GRUNDSICHERUNG: Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis 31. Dezember 2021.

KINDERBETREUUNG: Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

KOSTENLOSES MITTAGESSEN: Bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden.

KINDERRECHTE: Eine Arbeitsgruppe soll sich damit befassen, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Dies hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

PFLEGE: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei nehmen können. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

BILDUNGSOFFENSIVE: Aus EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.

SOZIALE DIENSTLEISTER: Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen weiter vor existenzbedrohenden Problemen wegen Einschränkungen in der Corona-Krise geschützt werden. Dazu wurde eine Verlängerung von Regeln zum Erhalt der Einrichtungen vereinbart.

UMRÜSTUNG VON KLIMAANLAGEN: Die Koalition will die Umrüstung von Klimaanlagen fördern - und damit dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verringern. Ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro soll zur „Corona-gerechten Umrüstung“ von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden. Bisher hätten Klimaanlagen durch nicht ausreichend gefilterte Umluftrückführung in geschlossenen Räumen erheblich zum Infektionsgeschehen beigetragen.

WENIGER BÜROKRATIE: Eine Arbeitsgruppe soll ausloten, wie Bürokratie weiter abgebaut werden kann. Konkret heißt es in einem Papier, die Koalition werde eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, um Inhalte für ein „Bürokratienentlastungsgesetz IV“ identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die „hohen geltenden Standards“ zu erhalten.

WAHLRECHT: Ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 soll durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll. Die richtige Reform soll dann 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden. Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete, aktuell sind es 709.

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