Weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung

Olav Gutting MdB informiert über das 3. Bevölkerungsschutzgesetz / Keine Impfpflicht

Bruchsal/Schwetzingen. Aktuell erreichen mit Blick auf die Coronapandemie, auf deren Auswirkungen und die Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen unzählige Zuschriften den Bundestagsabgeordneten Olav Gutting (CDU). Von besonderem Interesse ist hierbei das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (3. Bevölkerungsschutzgesetz), das am 6. November 2020 im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten wurde. "Bei keinem anderen Gesetzgebungsvorhaben habe ich bisher so viele E-Mails und Anrufe aus dem Wahlkreis bekommen", berichtet Gutting.

Der Abgeordnete weiter: „Das Infektionsschutzgesetz gestattet unter anderem der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen auch durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Daran ändert der vorliegende Entwurf eines 3. Bevölkerungsschutzgesetzes nichts. In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. Eine Pandemie dieser Dauer und diesen Ausmaßes war bislang nicht bekannt. Dies umso mehr, als Medikamente zur Behandlung oder ein Impfstoff bislang nicht zur Verfügung stehen. Deshalb will der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen im Infektionsschutzgesetz mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen. Dabei ist mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht vorgesehen, die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in §§ 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten, sondern es ist vorgesehen, diese Vorschriften zu präzisieren.“

Aktuell befinde man sich noch in den parlamentarischen Beratungen, am 12. November 2020 habe es eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss gegeben. Gutting: „Es wird sehr intensiv darüber diskutiert, ob die im Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite präzisierte Ermächtigungsgrundlage der Länder für die eingriffsintensiven Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch weiter konkretisiert werden müssen.“

Ziel des Gesetzentwurfs von Unions- und SPD-Fraktion sei es unter anderem, Impfprogramme vorzubereiten. Nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte sollen einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können. „Die derzeitigen Meldungen hinsichtlich eines Impfstoffes sind ein Lichtblick, aber noch verfügen wir nicht über ihn. Dennoch müssen wir uns bereits jetzt darauf vorbereiten und auch über Impfprogramme nachdenken. Um es in aller Deutlichkeit nochmals zu sagen: Wer sich nicht impfen lassen möchte, der muss es auch nicht. Es wird mit mir auch keine Impfpflicht durch die Hintertür und auch keinen `Persilschein´ für die Exektive geben. Grundsätzlich bin ich dafür und setze mich auch dafür ein, dass die geplanten Änderungen und Maßnahmen zeitlich befristet sind und regelmäßig überprüft werden müssen", unterstrich Olav Gutting MdB abschließend. (Text: Busse / Foto: Koch / Grafik: Busse)