Kurzarbeitergeld verlängert und mehr Weiterbildung ermöglicht

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes hilft allen Betroffenen in der Corona-Krise auch im Jahr 2021 / Olav Gutting MdB informiert

Im Deutschen Bundestag wurde das Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet. Die besonderen Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld, die sich in der Corona-Krise bewährt haben, werden bis Ende 2021 verlängert. Die Betriebe in Deutschland nutzen die Kurzarbeit, weil sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten wollen und an den Aufschwung nach der Krise glauben. Das ist eine gute Botschaft. Die Krise ist noch nicht überstanden, aber wir sind auf einem guten Weg. Noch sind viele Menschen und Unternehmen von Arbeitsausfällen betroffen.

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wurde nun rechtzeitig verabschiedet. Die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit wird daher ab dem 1.7.2021 bis längstens 31.12.2021 nur noch dann möglich, wenn Betriebe die Kurzarbeit nutzen, um ihre Beschäftigten fort- oder weiterzubilden. Damit haben wir eine neue attraktive Weiterbildungsförderung ins Gesetz geschrieben.

Am Ende kommt es nicht nur darauf an die Krise zu überstehen, sondern sich auch - für die mit dem Wandel der Arbeitswelt verbundenen Herausforderungen - fit zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Dazu trägt betriebliche Fort- und Weiterbildung entscheidend bei.

(Quelle: CDU/CSU-Bundestagfraktion / Foto: Koch / Grafik: Busse)