Rede von Olav Gutting MdB im Plenum (16.12.20)

Themen: Jahressteuergesetz 2020 und Steuerrecht

Aus dem Plenarprotokoll: "Olav Gutting (CDU/CSU):Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren haben wir das Jahressteuergesetz bei der Namensgebung ja oft ein bisschen durch Mimikry verunstaltet. Dieses Jahr heißt es wirklich „Jahressteuergesetz“, und das ist auch gut so. Neben teilweise deutlichen Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmer stärken wir mit dem Jahressteuergesetz das Ehrenamt, und wir nehmen entsprechende Anpassungen an EU-Recht und an Rechtsprechung vor.

Wir haben hier einen Gesetzentwurf mit 18 Artikeln, den wir an 42 Stellen im Verfahren geändert haben. Da steckt viel Arbeit, viel Ausdauer, aber leider auch viel Zeit drin. Aber ich denke, es hat sich gelohnt. Ich möchte mich an dieser Stelle deshalb bei allen Beteiligten, bei den Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Beamten des BMF, die viel geleistet haben, den Sachverständigen aus Wissenschaft und aus den Verbänden bedanken und immer wieder die gute und intensive Zusammenarbeit in den letzten Monaten betonen.

Gut Ding will Weile haben, ja. Wir haben etwas länger gebraucht. Leider ist es uns dann auch nicht gelungen, den ursprünglichen Zeitplan für das Gesetzgebungsvorhaben einzuhalten. Das lag einerseits am späten Kabinettsbeschluss, andererseits auch an den vielfältigen Änderungswünschen des Bundesrats und von uns Parlamentariern. Schneller ging es leider nicht. Mir bleibt deswegen nur, mich an dieser Stelle zu entschuldigen. Ich bitte um Entschuldigung bei den steuerberatenden Berufen, bei den Seminaranbietern, bei den Softwareanbietern, aber auch bei der Verwaltung, dass jetzt leider nur wenig Zeit bleibt, um sich entsprechend umzustellen und anzupassen. Aber auch hier: Wir geloben Besserung.

Aufgrund der eingeschränkten Redezeit nur einige Punkte des Gesetzgebungspaketes, die mir besonders am Herzen liegen, darunter, wie gesagt, viele steuerliche Entlastungen. Das hier nur im Schnelldurchgang. Wir haben den Alleinerziehendenentlastungsbetrag bereits im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz verdoppelt. Um ein Zeichen gerade für die schwere Situation von Alleinerziehenden zu setzen, wird diese Erhöhung jetzt entfristet und gilt über das Jahr 2022 hinaus.

Wir haben die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung des Coronabonus bis zum Sommer 2021 verlängert. Das heißt: Auch ein im Halbjahr nächsten Jahres ausbezahlter Bonus etwa für Pflegekräfte bleibt steuerbegünstigt. Wir haben beim § 7g EStG zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben die Gewinngrenze auf 200.000 Euro angehoben. Das ist gut für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe; es wird denen zugutekommen.

Die gesetzliche Konkretisierung und Steuerfreiheit für Outplacement-Beratungen ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung wird für Vermieter und damit eben auch für Mieter und Mieterinnen verbessert. Der steuerfreie Sachbezug – lieber Lothar Binding, du hast es angesprochen – steigt auch 2022 von 44 auf 50 Euro, und wir finden das richtig. Wir finden auch diesen steuerfreien Sachbezug richtig. Der Unterschied ist: Wir wollen, dass faire Löhne bezahlt werden, und wir wollen obendrauf noch zusätzlich diesen Sachbezug.

Ich freue mich auch für die Vereine und für die Ehrenamtlichen. Durch Steuerentlastungen und durch Bürokratieabbau erleichtern wir ihre unverzichtbare Arbeit. Das ist ein wichtiges Signal; denn ihr Engagement in den Vereinen macht unser Land lebenswert. Was fehlt, will ich aber hier auch nicht verschweigen. Wir hätten uns gewünscht – das kam schon zur Sprache –, dass wir zum Beispiel beim § 20 Absatz 6 EStG, bei der Verlustverrechnung bei der Abgeltungsteuer, eine Korrektur vornehmen. Wir hätten uns überhaupt bei der Verlustverrechnung insgesamt endlich Bewegung gewünscht. Das wäre übrigens keine Steuersenkung gewesen, sondern eine zielgenaue Hilfe für die Unternehmen, die jetzt Verluste machen. Ebenso wäre eine Thesaurierungsbegünstigung ein wichtiges Signal an unseren Mittelstand gewesen.

Vieles mehr hätten wir uns gewünscht; aber das ging mit dem Koalitionspartner nicht. Alles in allem: Viel Licht, wenig Schatten. Es lohnt sich, zuzustimmen."