Eckpunkte zur Stärkung der Pflege

Bessere Bezahlung für Pflegekräfte, Entlastung Pflegebedürftiger und Stärkung der Pflegeversicherung – das sind die Eckpunkte zur Stärkung der Pflege, die jetzt von der CDU-geführten Bundesregierung beschlossen wurden.

Sicherheit und Halt in einer älter werdenden Gesellschaft – das ist unser Ziel. Die beschlossene Reform ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Das Pflegepaket löst nicht alle Probleme, aber zwei große: Bessere Bezahlung in der Altenpflege für alle Pflegekräfte und gleichzeitig keine Überlastung von Pflegebedürftigen bei längerer Pflegebedürftigkeit“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber dem WDR.

Die Verbesserungen im Detail:

1. Verpflichtende Tarifentlohnung für Pflegekräfte in der stationären und ambulanten Pflege ab 1. September 2022. Arbeitgeber müssen bis dahin entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in ihrer Region für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.

2. Begrenzung des Eigenanteils für Pflegebedürftige. Im ersten Jahr in der Pflegeeinrichtung bekommt man einen Zuschuss von 5%, im zweiten von 25%, im dritten von 45% und ab dem vierten Jahr von 70%. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

So werden die Verbesserungen in der Pflegeversicherung finanziert:

1. Der Großteil wird durch einen neuen Pflegeausgleichsfonds mit einem jährlichen Steuerzuschuss des Bundes von 1 Milliarde Euro erreicht.

2. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit jährlich 640 Millionen Euro.

3. Ein weiterer Teil der Gegenfinanzierung erfolgt durch eine Beitragserhöhung für Kinderlose von 0,1 Prozent auf dann 3,4 Prozent. Eltern zahlen weiter 3,05 Prozent.

Auch nach diesen wichtigen Reformschritten bleibt es unsere Aufgabe, für weitere Verbesserungen in der Pflege zu sorgen: Eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnet, steht noch aus. Dafür wird sich die Union weiter einsetzen.

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Hintergrund zur Beitragserhöhung für Kinderlose: In der Pflegeversicherung müssen Kinderlose seit 2005 zusätzlich zum Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten bezahlen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung auf einem Umlageverfahren beruht. Heißt: die jüngere Generation unterstützt die ältere Generation durch ihre gezahlten Beitragssätze. Da unsere Kinder später einmal unsere Pflege aus der Pflegeversicherung bezahlen, sollen Eltern dafür entlastet werden, dass sie Kinder großziehen. Denn wer keine Kinder großzieht, hat finanziell weniger Belastung als jemand, der Kinder großzieht. Uns ist bewusst, dass dies gerade für ungewollt Kinderlose auch eine emotionale Belastung ist. Aber mit der Anhebung des Beitragszuschlags um 0,1 Beitragssatzpunkte erfolgt eine maßvolle Anpassung. Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro bedeutet dies 3 Euro Mehrbelastung im Monat. Mit dieser leichten Anhebung wird auch das Ausgangsverhältnis zwischen Beitragssatz und Zuschlag von 2005 wiederhergestellt. Denn seitdem wurde zwar der allgemeine Beitragssatz erhöht, der Zuschlag für Kinderlose aber nicht.

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