Klage vor dem Bundesverfassungsgericht!

Olav Gutting MdB: "60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen will die Ampel an der #Schuldenbremse vorbeischmuggeln. Dabei steht sie doch im Grundgesetz. Dieser #Nachtragshaushalt ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Daher klage ich zusammen mit den anderen Abgeordneten der Unionsfraktion in Karlsruhe beim BVerfG!"

Auch seitens des Bundesrechnungshofes gibt es hierzu eine Stellungnahme: "60 Mrd. Euro an Corona-bedingten Kreditermächtigungen hat der Bund im Haushaltsvollzug 2021 nicht ausgeschöpft. Diese Notlagenkredite möchte die Bundesregierung einem Fonds zuweisen, um sie dann für Investitionen in Klimaschutz und Transformation einzusetzen. Eine solche `Kreditermächtigung auf Vorrat´ ist mit dem Wortlaut und Zweck der Schuldenregel unvereinbar."

Hier die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes vom 7. Januar 2022: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/2022-sonderberichte/bundesregierung-sollte-auf-2-nachtragshaushalt-2021-verzichten