Forderung nach steuerlicher Entlastung für Familien

Forderung nach steuerlicher Entlastung für Familien Olav Gutting MdB: Um Familien zu unterstützen, brauchen wir eine verbesserte steuerliche Förderung und eine Erhöhung des Kindergeldes Olav Gutting MdB: Um Familien zu unterstützen, brauchen wir eine verbesserte steuerliche Förderung und eine Erhöhung des Kindergeldes

 

Berlin. Anlässlich des Familientages diese Woche betonte Olav Gutting die essenzielle Bedeutung der Familie als Grundpfeiler für die Bildung und Kindererziehung. Den Familientag, nahm er zum Anlass, die Rolle der Familie in der Gesellschaft hervorzuheben. „Gerade in den ersten Jahren mit unseren Kleinen und in den letzten gemeinsamen Momenten mit unseren Liebsten sehnen wir uns oft nach mehr Zeit füreinander. Zum Tag der Familie möchten wir genau das fördern: Mehr Zeit für das, was wirklich zählt. Dafür ist aus unserer Sicht eine verbesserte steuerliche Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen unerlässlich“, erklärt Olav Gutting.

Olav Gutting ist dafür, dass für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal 25.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden können. Derzeit sind nur 20 Prozent von 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

Darüber hinaus fordert er einen Steuerabzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro. Dieser Betrag bezieht sich auf die Aufwendungen für die Betreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen. Bisher können nur zwei Drittel von 6.000 Euro je Kind als Sonderausgaben abgezogen werden. Auch Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die Kosten getragen haben. Dies würde besonders alleinerziehenden Müttern und Vätern zugutekommen, die oft auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind.

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Angehörigenbetreuung soll auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftige Angehörige ausgeweitet werden, um sie den steuerlich absetzbaren Aufwendungen für familiennahe Dienstleistungen anzupassen. Derzeit sind nur Leistungen für nicht-schulpflichtige Kinder und kurzfristige, beruflich notwendige Betreuungen von Kindern unter 14 Jahren sowie pflegebedürftigen Angehörigen bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei.

Forderung nach Erhöhung des Kindergeldes Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen 2024 um 5,7 Prozent angehoben werden. Zudem soll die frühere Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten Kind wieder eingeführt werden. Die Ampelregierung hatte diese Stufung Ende 2022 abgeschafft und seit Jahresbeginn die notwendige Anpassung von Kinderfreibetrag und Kindergeld nicht umgesetzt. "Wir müssen jede elterliche Entscheidung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf respektieren, und diese Haltung muss sich in der Politik widerspiegeln. Die Ampelkoalition zeigt diese Akzeptanz nicht, wie ihre Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III/V und des Ehegattensplittings sowie zur Erhöhung der Kosten ab dem dritten Kind belegen. Die Politik muss verschiedene Familienmodelle unterstützen. Wir als Union stehen für Familienfreundlichkeit.", erklärt Olav Gutting abschließend.