Gutting: Die Ampelregierung hat ein Förderchaos angerichtet!
Rede (zu Protokoll) von Olav Gutting MdB zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Verordnung der Bundesregierung Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen- Verordnung (BT-Drs. 20/11646, 20/11839 Nr. 2, 20/12055)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr verehrte Gäste auf den Tribünen, 400.000 Neubauwohnungen pro Jahr wollte diese Bundesregierung schaffen, jedes Jahr sollten 500.000 neue Wärmepumpen eingebaut werden: bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ sollte es werden.
Dass diese Ziele bei Weitem nicht erreicht wurden und von dieser Ampel-Koalition auch gar nicht zu schaffen sind, ist hinlänglich bekannt. Und anders, als es die Regierung be-teuert, liegt dies nicht an exogenen Faktoren und der selbstverschuldeten schlechten Wirtschaftslage. Es ist hausgemacht!
Wie beim Neubauziel wollte die Regierung bei Bestandsgebäuden die Förderung von Energieeffizienz einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt sollte die energetische Sanierung sein, Förderungen wurden angepriesen, neue Töpfe aufgemacht: Fördergelder wurden bei Bafa, KfW, den Förderbanken der Länder und anderen Institutionen generiert und zu guter Letzt Maßnahmen im steuerlichen Bereich umgesetzt. Nur, es wird nicht gebaut und statt innovativer Heiztechnik gab es im letzten Jahr eine neue Rekordzahl bei Öl- und Gasheizungen. Dank Ihrem vermurksten Heizungsgesetz.
Warum kommt die energetische Sanierung nicht voran? Diese Regierung hat ein Förderchaos angerichtet:
1. Die Förderprogramme sind unübersichtlich, mit Bürokratie aufgebläht. Allein bei der Bafa gab es in zwei Jahren zehn Versionen an Merkblättern für ein und dasselbe Programm.
2. Vor der Anwendung steuerlicher Abschreibungen oder Verrechnungen müssen die Vorgaben der Verordnung genauestens eingehalten werden und die BMF-Schreiben (auch vier unterschiedliche in zwei Jahren) studiert werden.
3. Unterläuft dem Sanierungswilligen auch nur der kleinste Fehler oder hat ihn sein Energieberater falsch beraten, ist die Förderung oder die Abschreibung perdu, futsch und die gesamte Kostenkalkulation im Eimer.
4. Programme werden quasi über Nacht und für die Beteiligten völlig überraschend gestoppt. Nichts schadet aber einer Investitionsbranche wie der Bauwirtschaft mehr als unklare oder sich laufend ändernde Rahmenbedingungen.
Nicht nur Bau- und Sanierungswillige haben das Vertrauen in eine verlässliche Politik verloren. Attentismus machte sich breit. Darüber hinaus wird eine Sanierung verständlicherweise nur angegangen, wenn der Bauherr Kosten und Nutzen der Maßnahmen nachvollziehen kann und von ihrer Unab-dingbarkeit überzeugt ist. Nur dann wird er auch den finanziellen aber auch persönlichen Aufwand einer energetischen Sanierung seines Eigenheimes in Kauf nehmen. Neben dem persönlichen Kosten-Nutzen-Vergleich stellt sich auch die Frage nach dem gesellschaftlichen, d.h. ökologischen Nutzen bei immer höherem Aufwand. Ja, es ist wünschenswert, wenn möglichst viele Wohngebäude im Bestand energetisch saniert werden. Aber lassen Sie doch mal die Kirche im Dorf, was Sie wollen, ist zu viel (finanzieller) Input für zu wenig Output.
Jetzt werden mit dieser Dritten Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung die Abschreibungsmöglichkeiten de facto verschärft und neue, ideologische Hürden für Eigenheimnutzerinnen und -nutzer aufgebaut. So wird genau das Gegenteil dessen erreicht, was von Eigentümern und Vermietern gefordert wird, nämlich die Bestandsgebäude ökologisch und nachhaltig zu betreiben.
Es geht darum, im Baubestand günstigeren und trotzdem qualitativ hochwertigen, der modernen Technik entsprechenden Wohnraum zu schaffen. Dieses Ziel wird mit der Verordnung konterkariert! Sie drehen damit die Spirale der immer höheren Standards und der immer höheren Kosten am Bau munter weiter und schneller und wundern sich, dass viele Bürger längst abgesprungen sind. Einer derartigen Verordnung kann nicht zugestimmt werden. Um aber eine Anwendungslücke im Einkommensteuerrecht zu vermeiden und diejenigen nicht zu bestrafen, die trotz Frust und Verdruss ihr Eigenheim auf eigene Kosten sanieren und nur die steuerlichen Entlastungen begehren, enthalten wir uns bei der Abstimmung.