Gutting: "Migrationspolitik der unionsgeführten Bundesregierung wirkt"

Land nimmt Abstand von geplanter Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Bruchsal

Berlin / Bruchsal. Mit der Meldung „Justiz- und Finanzministerium haben gemeinsam die Einstellung der Planungen für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für Geflüchtete (Notunterkunft) auf dem landeseigenen Areal der ehemaligen Landesfeuerwehrschule in Bruchsal beschlossen“, reagiert das Land Baden-Württemberg auf den deutlich zurückgehenden Zustrom an Asylbewerbern in den letzten Monaten.

Begründet wurde die Entscheidung einerseits mit den aus dem Ruder laufenden Gesamtbaukosten der Erstaufnahmeeinrichtung einschließlich der Kosten für Ab- und Wiederaufbau an anderer Stelle, andererseits aber auch mit den derzeitigen Zugangszahlen in Kombination mit den Entwicklungen für mögliche dauerhafte EA an anderen Standorten. Der Zusammenhang mit rückläufigen Bewerberzahlen ist jedenfalls klar: Der Bedarf an Flüchtlingsunterkünften sinkt im ganzen Land.

Schon im ganzen Jahr 2024 gab es 111.000 Asylgesuche weniger als 2023, einen Rückgang um mehr als ein Drittel und seit der Regierungsübernahme der Koalition von Union und SPD sind die Zahlen weiter deutlich gesunken.

Mit dem Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten wird die Begrenzung des Zustroms wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Ziel ist es, Pull-Faktoren zu senken, mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen zu bringen und dem Leitsatz der Humanität und Ordnung gleichermaßen gerecht zu werden.

Deutschland und vor allem seine Kommunen waren und sind durch die Aufnahme und Integration der hohen Anzahl an Schutzsuchenden, die ins Land gekommen sind, enorm gefordert. Die Herausforderungen bei Aufnahme und Integration verstärken sich, wenn die Kernfamilie der Schutzberechtigten nachzieht, denn dann müssen regelmäßig ausreichender Wohnraum, Kita- und Schulplätze etc. zur Verfügung gestellt und zum Teil auch größere Familien untergebracht werden.

Gutting: „Ich bin jedenfalls froh, dass von uns ein klares Signal gesetzt wurde, bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts auch die Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Staates zu berücksichtigen. Folgen sind eine Begrenzung der unerlaubten Einwanderung, eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht und – wie im Falle der geplanten EA auf dem Gelände der ehemaligen Landesfeuerwehrschule – ein Verzicht auf den Bau, da kein Bedarf mehr besteht.“

Mit der Integration der Geflüchteten in unseren Städten und Gemeinden können wir unserer humanitären Verantwortung besser gerecht werden als mit dem Bau von neuen temporären Erstaufnahmeeinrichtungen. (TW)