Treffen mit Vertretern der IG Metall in Bruchsal / Erklärung von Olav Gutting MdB
Der soziale Konsens und der soziale Frieden ist ein hohes Gut und darf nicht grundlos gefährdet werden. Die Tarifautonomie stellt in diesem Zusammenhang eine Säule unseres Sozialstaates dar und soll im Grundsatz erhalten bleiben.
Veränderungen in diesem Bereich müssen behutsam erfolgen.
Ein grosser Teil der deutschen Wirtschaft befindet sich in einer schwierigen Lage. Gerade als Exportnation ist für Deutschland die internationale Wettbewerbsfähigkeit entscheidend.
Dass die Wettbewerbsfähigkeit in vielen Bereichen nicht mehr stimmt, zeigt die immer weiter steigende Zahl an abwandernden Arbeitsplätzen und die dauerhaft hohe Arbeitslosenquote. Daran ändert auch unser Exportweltmeistertitel nichts.
Richtig ist, dass schon heute einige Tarifverträge eine erhebliche und lobenswerte Flexibilität zulassen. Passgenaue betriebliche Arbeitszeitmodelle sind in einigen Bereichen schon heute möglich. Diese Flexibilität muss aber zugunsten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit noch stärker an den konkreten Problemen und konkreten Wettbewerbsbedingungen des einzelnen Unternehmens ausgerichtet werden. Die betrieblichen Bündnisses für Arbeit die deswegen in einigen Betrieben schon heute bestehen, müssen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Hierzu gehört auch die Neudefinition des Günstigkeitsprinzips. Es geht bei der Forderung nach der Möglichkeit von betrieblichen Bündnissen auch nicht um die Schwächung der Gewerkschaften sondern um die Stärkung der Betriebsräte in den Unternehmen.
Die Befürchtung von Erpressungen seitens der Arbeitgeber und die Rede vom "Drohpotential" der Unternehmer und vom "Bittstellertum" der Arbeitnehmer entspricht nach meinen Erfahrungen heute nicht mehr der realen Arbeitswelt. Unternehmen die am Markt eine Chance haben wollen brauchen zufriedene und leistungsbereite Mitarbeiter. Mehr Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb und mehr Verhandlungssouveränität für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet keinen Eingriff in die Arbeitnehmerrechte.
Ein grosser Teil der deutschen Wirtschaft befindet sich in einer schwierigen Lage. Gerade als Exportnation ist für Deutschland die internationale Wettbewerbsfähigkeit entscheidend.
Dass die Wettbewerbsfähigkeit in vielen Bereichen nicht mehr stimmt, zeigt die immer weiter steigende Zahl an abwandernden Arbeitsplätzen und die dauerhaft hohe Arbeitslosenquote. Daran ändert auch unser Exportweltmeistertitel nichts.
Richtig ist, dass schon heute einige Tarifverträge eine erhebliche und lobenswerte Flexibilität zulassen. Passgenaue betriebliche Arbeitszeitmodelle sind in einigen Bereichen schon heute möglich. Diese Flexibilität muss aber zugunsten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit noch stärker an den konkreten Problemen und konkreten Wettbewerbsbedingungen des einzelnen Unternehmens ausgerichtet werden. Die betrieblichen Bündnisses für Arbeit die deswegen in einigen Betrieben schon heute bestehen, müssen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Hierzu gehört auch die Neudefinition des Günstigkeitsprinzips. Es geht bei der Forderung nach der Möglichkeit von betrieblichen Bündnissen auch nicht um die Schwächung der Gewerkschaften sondern um die Stärkung der Betriebsräte in den Unternehmen.
Die Befürchtung von Erpressungen seitens der Arbeitgeber und die Rede vom "Drohpotential" der Unternehmer und vom "Bittstellertum" der Arbeitnehmer entspricht nach meinen Erfahrungen heute nicht mehr der realen Arbeitswelt. Unternehmen die am Markt eine Chance haben wollen brauchen zufriedene und leistungsbereite Mitarbeiter. Mehr Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb und mehr Verhandlungssouveränität für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet keinen Eingriff in die Arbeitnehmerrechte.