Sommerzeit - Reisezeit: Wieder mit der Bahncard 50 - aber noch immer ohne Fahrgastrechte
Zur Wiedereinführung der "Bahncard 50" zum 1. August 2003 und der Debatte um Fahrgastrechte erklärte der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting (CDU): "Wer möchte nicht in der Ferienzeit spontan Freunde oder Verwandte besuchen oder einfach für´s Wochenende mit der Bahn an die Ostsee fahren? Die Bahn hat diese Kundenwünsche aufgenommen und führt deshalb die beliebte "Bahncard 50", die flexibles Reisen ermöglicht, wieder ein.
Überdies versucht sie, deren Geltung auch für den Nahverkehr zu ermöglichen und damit insbesondere Kurztrips fürs Wochenende und Pendlerfahrten attraktiver zu machen. Zwar ist noch immer nicht alles Gold, was glänzt, aber: Die Bahn hat verstanden und macht sich an ihre Hausaufgaben. Nun ist die Bundesregierung am Zug: die Rahmenbedingungen, die für die Bahn und alle anderen öffentlichen Verkehrsträger gelten, sind Sache des Gesetzgebers.
Doch die Regelungen sind sehr unbefriedigend: Die Beförderung ist zwar an sich ein privatrechtlicher Vertrag, aber bei Zugverspätung und Zugausfall ist der Kunde durch viele Ausnahmeregelungen nahezu rechtlos gestellt. Er muss sich auf die Kulanz der Bahn verlassen - und wird allzu oft enttäuscht.
Auch die von der Bahn im November 2002 erneuerten Beförderungsbedingungen weisen erhebliche Lücken auf. Dies ist nicht länger tragbar.
Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU hat deshalb im Juni 2003 einen Antrag zur Stärkung der Fahrgastrechte in den Bundestag eingebracht. Wir fordern: Die Beförderung ist zivilrechtlich zu regeln, mit allen Konsequenzen - mit klaren Gewährleistungsrechten und Schadenersatzansprüchen.
Dies muss für alle Verkehrsmittel gelten, sei es Bahn, Bus oder Schiff. In Einzelfällen sollen die Kunden sogar ein Rücktrittsrecht zugestanden bekommen und eventuelle Mehrkosten der Weiterbeförderung ersetzt bekommen.
Einzelheiten sollen die Verkehrsunternehmen in ihren Geschäftsbedingungen, die überprüfbar sind, niederlegen. Damit wird Rechtssicherheit und Rechtsklarheit herrschen, für Kunden wie auch für Verkehrsanbieter. Ausserdem soll die Bahn auch Auskunft über Konkurrenzanbieter ermöglichen. Bundesministerin Künast hat endlich reagiert. Wir fordern die Bundesregierung jetzt auf, nun endlich einen Gesetzentwurf nach Massgabe unserer Forderungen vorzulegen.
Doch die Regelungen sind sehr unbefriedigend: Die Beförderung ist zwar an sich ein privatrechtlicher Vertrag, aber bei Zugverspätung und Zugausfall ist der Kunde durch viele Ausnahmeregelungen nahezu rechtlos gestellt. Er muss sich auf die Kulanz der Bahn verlassen - und wird allzu oft enttäuscht.
Auch die von der Bahn im November 2002 erneuerten Beförderungsbedingungen weisen erhebliche Lücken auf. Dies ist nicht länger tragbar.
Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU hat deshalb im Juni 2003 einen Antrag zur Stärkung der Fahrgastrechte in den Bundestag eingebracht. Wir fordern: Die Beförderung ist zivilrechtlich zu regeln, mit allen Konsequenzen - mit klaren Gewährleistungsrechten und Schadenersatzansprüchen.
Dies muss für alle Verkehrsmittel gelten, sei es Bahn, Bus oder Schiff. In Einzelfällen sollen die Kunden sogar ein Rücktrittsrecht zugestanden bekommen und eventuelle Mehrkosten der Weiterbeförderung ersetzt bekommen.
Einzelheiten sollen die Verkehrsunternehmen in ihren Geschäftsbedingungen, die überprüfbar sind, niederlegen. Damit wird Rechtssicherheit und Rechtsklarheit herrschen, für Kunden wie auch für Verkehrsanbieter. Ausserdem soll die Bahn auch Auskunft über Konkurrenzanbieter ermöglichen. Bundesministerin Künast hat endlich reagiert. Wir fordern die Bundesregierung jetzt auf, nun endlich einen Gesetzentwurf nach Massgabe unserer Forderungen vorzulegen.