Umfrage auf Gutting-Website: 75% glauben, dass das Bundesverfassungsgericht die Auflösung des Bundestages für verfassungsgemäß erklärt

In der offiziellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes heißt es: "Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren "Bundestagsauflösung" (s. Pressemitteilung Nr. 71/2005 vom 29. Juli 2005) auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 9. August 2005 am Donnerstag, 25. August 2005, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des BVerfG, Schlossbezirk 3, Karlsruhe, sein Urteil verkünden.
Die Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der
Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) gegen die Bundestagsauflösung und Unterschriftenquorum waren übrigens ohne Erfolg (Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 23. August 2005).