Für Olav Gutting MdB auch regional bedeutsam: Behindertenwerkstätten weiter steuerbegünstigt
Zufrieden hat sich der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal/Schwetzingen, Olav Gutting, in einer Pressemitteilung über die Änderung des Umsatzsteuergesetzes für Zweckbetriebe geäußert. Der CDU-Parlamentarier hatte in den Beratungen der zuständigen Gremien, in der Arbeitsgruppe Finanzen und im Finanzausschuss, als federführender Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgewirkt und sich für die Änderung stark gemacht.
Gerade in der Region um Bruchsal und Schwetzingen, wo es etliche Integrations- und Behinderteneinrichtungen gibt, sei die getroffene Entscheidung von großer Tragweite.
Integrationsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen werden weiterhin von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren, so Gutting. Darauf einigten sich die Koalitionsfraktionen. Umsätze in so genannten Zweckbetrieben sind nach wie vor nur mit sieben Prozent besteuert. Der Bundesrechnungshof hatte dafür plädiert, Zweckbetriebe wegen angeblicher Missbrauchsfälle gänzlich von der Umsatzsteuerbegünstigung auszunehmen. Dies hätte zu zahlreichen Betriebsschließungen geführt.
Wie der CDU-Politiker hervorhebt, trage das Ergebnis nun beiden Anliegen Rechnung: Die Änderung schließe Missbrauch aus und lasse die "weißen Schafe" weiterhin von der bisherigen Regelung profitieren.
Angesichts der gleich bleibend hohen Zahl von arbeitslosen Schwerbehinderten sei die gefundene Lösung ein positives Signal. Integrationsfirmen und Behindertenwerkstätten könnten weiterhin solide wirtschaften und Schwerbehinderten dauerhaft Arbeitsplätze bieten.
"Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist damit ein notwendiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik", so Guttings Überzeugung.
Gerade in der Region um Bruchsal und Schwetzingen, wo es etliche Integrations- und Behinderteneinrichtungen gibt, sei die getroffene Entscheidung von großer Tragweite.
Integrationsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen werden weiterhin von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren, so Gutting. Darauf einigten sich die Koalitionsfraktionen. Umsätze in so genannten Zweckbetrieben sind nach wie vor nur mit sieben Prozent besteuert. Der Bundesrechnungshof hatte dafür plädiert, Zweckbetriebe wegen angeblicher Missbrauchsfälle gänzlich von der Umsatzsteuerbegünstigung auszunehmen. Dies hätte zu zahlreichen Betriebsschließungen geführt.
Wie der CDU-Politiker hervorhebt, trage das Ergebnis nun beiden Anliegen Rechnung: Die Änderung schließe Missbrauch aus und lasse die "weißen Schafe" weiterhin von der bisherigen Regelung profitieren.
Angesichts der gleich bleibend hohen Zahl von arbeitslosen Schwerbehinderten sei die gefundene Lösung ein positives Signal. Integrationsfirmen und Behindertenwerkstätten könnten weiterhin solide wirtschaften und Schwerbehinderten dauerhaft Arbeitsplätze bieten.
"Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist damit ein notwendiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik", so Guttings Überzeugung.