Neue Situation für Zwischenlager Philippsburg - MdB Olav Gutting fordert verbindliche Konzeption

Aufgrund der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sieht der CDU-Bundestagsabgeordnete Olav Gutting nunmehr den richtigen Zeitpunkt für gekommen, eine verbindliche Konzeption zur Aufnahme der Castorbehälter zu beschließen. Ein solches nukleares Entsorgungskonzept fordert er in einem Schreiben an den Koalitionskollegen Sigmar Gabriel, Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Für Philippsburg ergebe sich eine neue Situation.
Da die Anlage "Schacht Konrad" vor wenigen Tagen als geeignet für die Endlagerung beurteilt worden ist, stellt Gutting konkret die Anfrage, wann nun mit der Fertigstellung einer endgültigen Konzeption für nukleare Endlagerstätten zu rechnen ist. Dabei weist der Abgeordnete darauf hin, dass sich im Wahlkreis das Kernkraftwerk Philippsburg befindet, das vor Jahren mit dem Bau eines so genannten Zwischenlagers begonnen hat, das im Sommer in Betrieb genommen werden soll. "Da dieses Konzept nicht mehr als eine befristete Zwischenlösung darstellt, fragt die Bevölkerung immer wieder danach, wann sich die Bundesregierung entschließt, die notwendigen Entscheidungen zum Ausbau und zur Inbetriebnahme der unverzichtbaren Endlagerstätten zu treffen", heißt es weiter in dem Schreiben.
Nach dem Gerichtsurteil darf das Atommüllendlager im ehemaligen Eisenbergwerk "Schacht Konrad" in Salzgitter nunmehr gebaut werden. Die Genehmigung für das Lager war rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht und ließ keine Revision zu. In dem ehemaligen Bergwerk sollen bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfall dauerhaft unter der Erde eingeschlossen werden. Nach dem Urteil könnten noch in diesem Jahr die Vorbereitungen für den Ausbau zum Endlager in einer Tiefe von 800 bis 1300 Meter anlaufen.
Die Entscheidung darüber liegt bei der Bundesregierung. Betreiber der Anlage ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Im Atomkompromiss 2000 hatten sich die ehemalige rotgrüne Bundesregierung und die Energieversorger darauf verständigt, "Schacht Konrad" erst nach einem Gerichtsurteil in Betrieb zu nehmen.