Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin: Entwicklung am Arbeitsmarkt gibt uns recht - Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
An diesem Mittwoch hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das von der Bundesregierung eingebrachte sechste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderungsgesetz) und anderer Gesetze debattiert. Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt zieht eine positive Finanzentwicklung bei der Bundesagentur für Arbeit nach sich.
Bereits im Jahr 2006 konnte die Bundesagentur einen Überschuss von 7,5 Milliarden Euro erzielen. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass die BA im Jahr 2007 auf diese Rücklage würde zurückgreifen müssen, um ihre Ausgaben zu decken. Heute wissen wir, dass sie diese Rücklagen nicht anzugreifen braucht, sondern sogar einen weiteren Überschuss erwirtschaftet. Daher wollen wir die günstige Finanzsituation der BA zur Entlastung der Beitragszahler verwenden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht darin einen weiteren nötigen Schritt zur Senkung der Lohnnebenkosten. Der Gesetzentwurf sieht eine Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,9 Prozent vor. Dadurch ergibt sich eine weitere Entlastung, nachdem der Beitragssatz bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent gesenkt worden ist. Eine weitere Absenkung wird im Laufe der parlamentarischen Beratungen geprüft. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebt einen Beitragssatz von 3,5 Prozent an.
Politisch ist dieser Satz bereits mit dem Koalitionspartner verabredet. Dieser Wert bedeutet den niedrigsten Arbeitslosenversicherungsbeitrag seit 20 Jahren und entspricht einer jährlichen Entlastung der Beitragszahler von 23 Milliarden Euro. Neben den genannten Beitragssenkungen sieht der Entwurf des SGB-III-Änderungsgesetzes weiter Neuerungen für die Bundesagentur für Arbeit vor. Die Bildung eines Versorgungsfonds dient der Nachhaltigkeit des eingeleiteten Konsolidierungsprozesses der Bundesagentur und macht diese künftig von Konjunkturschwankungen unabhängiger.
Wichtigster Punkt hierbei ist, dass zur Finanzierung der Pensionen der Beamten, die heute noch bei der BA beschäftigt sind, aus den Rücklagen beziehungsweise aus den Überschüssen des vergangenen Jahres Mittel entnommen werden sollen, um Versorgungsrückstellungen bilden zu können. Nach dem heutigen System müssen diese Pensionen aus laufenden Beitragseinnahmen und Bundeszuschüssen finanziert werden. Diese Neuregelung bedeutet neben der Entlastung des Bundes, dass künftige Beitragszahler mit den Pensionsverpflichtungen nicht mehr belastet werden, wie es heute noch der Fall ist. Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Generationengerechtigkeit, weil wir dadurch letztendlich die Beitragszahler von morgen entlasten.
Deswegen unterstützen wir diesen Weg ausdrücklich. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Lastenverteilung bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit zwischen Bund und Bundesagentur für Arbeit nicht mehr ausgewogen ist. Zur Lösung dieses Problems wird im Gesetzentwurf eine Beteiligung der BA mit 50 Prozent an den Aufwendungen für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitssuchende vorgesehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit haben es in den vergangenen Jahren geschafft, aus einer erstarrten Behörde einen modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt zu machen.
Mit unsere Politik und dem in dieser Woche durch die Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf, wollen wir diese positive Entwicklung weiter verstetigen, damit diejenigen, die Arbeit haben, endlich wieder mehr Netto vom Brutto bekommen und diejenigen, die keine Arbeit haben, schneller wieder Arbeit finden und der Aufschwung auch bei ihnen ankommt.