Olav Gutting MdB informiert: Förderung betrieblicher Altersversorgung
Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung schreiben wir die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung, die bis Ende 2008 befristet war, auf Dauer fest. Damit wollen wir durch sichere und langfristig geltende Rahmenbedingungen die freiwillige kapitalgedeckte zusätzliche Altersversorgung weiter fördern.
Zudem wird das Unverfallbarkeitsalter bei arbeitgeber-finanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 Jahren auf 25 Jahre reduziert, um insbesondere Kinder erziehenden jungen Frauen diese Betriebsrentenanwartschaften zu erhalten.