Olav Gutting MdB: Zentrale Steuerdatei wird nur zu Steuerzwecken genutzt
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wird neben der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2011 auch die geplante zentrale elektronische Speicherung von Steuerdaten beschlossen. Diese zentrale Steuerdatei steht vor allem bei Datenschützern, Politikern der Opposition und zahlreichen Verbänden in der Kritik.
Sie werfen der Bundesregierung mangelnden Datenschutz im Umgang mit den Steuerdaten der Bundesbürger vor.
Gemeinden und Finanzverwaltungen stellen nach dem Gesetzentwurf ihre Daten in eine zentrale Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern mit allen für die Berechnung der Lohnsteuer relevanten Daten (Religionszugehörigkeit, Freibeträge, Steuerklasse, Kinder) ein.
Das sind lediglich die Daten, die heute bereits auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte enthalten sind. Der Arbeitgeber ruft diese Daten dann elektronisch ab. Dafür teilt der Steuerpflichtige dem Arbeitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mit. Bislang lagen die Daten nur in den einzelnen Meldebehörden vor. Durch die Verknüpfung der Lohnsteuerdaten mit der neuen, einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer können die Daten nunmehr von den Arbeitgebern abgerufen werden. Die Arbeitnehmer müssen sich also nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte an ihren Arbeitgeber kümmern.
Schon 2005 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erfolgreich eingeführt. Damit wurde die frühere Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte (in der Regel das feste Verbinden einer maschinellen Lohnsteuerbescheinigung mit der Lohnsteuerkarte) durch eine elektronische Übermittlung dieser Daten an die Finanzverwaltung ersetzt.
Da die allermeisten Unternehmen über eine elektronische Lohnabrechnung verfügen, vereinfacht sich dadurch ihr Aufwand für das Lohnsteuerverfahren erheblich. Auch die Gemeindeverwaltungen werden in großem Umfang entlastet. Millionen von Lohnsteuerkarten müssen nicht mehr gedruckt und versandt werden.
Gegen eine weitere Automatisierung des Lohnsteuerabzugsverfahrens ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Die dazu befragten Verbände und Experten haben sich daher auch überwiegend zustimmend geäußert.
Die Einführung einer Zentraldatei – so Gutting – begegne aber einer Reihe ernstzunehmender Bedenken. Angesichts der Menge von sensiblen Daten und den möglichen Begehrlichkeiten zu deren Abruf sei die Gefahr missbräuchlicher Verwendung nicht gänzlich abwegig. Gutting ließ keinen Zweifel daran, dass die Finanzpolitiker der Union alles daransetzen werden, um im parlamentarischen Verfahren mögliche datenschutzrechtliche Lücken und Mängel zu beheben. Den Bedenken der Datenschützer werde man große Aufmerksamkeit schenken und man werde dafür sorgen, dass Dritte keinerlei Zugang zu den Daten bekämen."
Eine anderweitige Nutzung als zu Steuerzwecken muss ausgeschlossen sein. Zudem muss im Gesetzgebungsverfahren peinlichst darauf geachtet werde, dass Dritte keinerlei Zugang zu den Daten bekommen.
Gutting abschließend: Das Jahressteuergesetz wird für Bürokratieabbau, mehr Steuerehrlichkeit und damit auch für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Einen "gläsernen Steuerbürger" wird es jedoch nicht geben.