Rede von Olav Gutting MdB im Deutschen Bundestag: Regelungen zur Bauabzugssteuer werden in der betroffenen Branche überwiegend positiv bewertet

















In der heutigen Debatte über die Bauabzugssteuer führte Olav Gutting MdB u.a. folgendes aus: "Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wenn wir heute mit Firmeninhabern, Unternehmerinnen und Unternehmern sprechen, bekommen wir zu hören, dass die Bürokratie für viele in der Tat die größte Belastung ist.

 Nicht die zu hohen Steuersätze, nicht die zu hohen Lohnnebenkosten, sondern die zu große Bürokratie steht oft an erster Stelle der Störfaktoren unserer Wirtschaft. Das gilt gerade für den Mittelstand.

Der Abbau bürokratischer Hemmnisse ist deswegen unbestritten eine zentrale Aufgabe in unserem Land.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass auch ich 2002 im Wahlkampf gegen die Bauabzugsteuer gewettert habe: Ich habe darüber geschimpft und sie als ein Bürokratiemonster, als ein untaugliches Instrument bezeichnet. Manchmal werden die Dinge aber nicht so heiß gegessen, wie sie zunächst gekocht wurden.

Wenn man heute mit Vertretern der von dieser Steuer betroffenen Branche, mit den Bauunternehmern, spricht, erfährt man erstaunlicherweise, dass die Regelungen zur Bauabzugsteuer überwiegend positiv bewertet werden. Vor der Einführung des Steuerabzugs wurden deutsche Bauunternehmen häufig im Rahmen von Betriebsprüfungen gezielt auf die Beschäftigung ausländischer Nachunternehmer geprüft. Konnte der Nachweis der Existenz des Nachunternehmers, des Subunternehmers, gegenüber der Steuerbehörde nicht eindeutig erbracht werden, ging die Finanzverwaltung davon aus, dass es sich um eine sogenannte Scheinfirma handelt. Dies hatte zur Folge, dass den deutschen Hauptunternehmern sowohl der Betriebsausgabenabzug als auch der Vorsteuerabzug versagt wurden; zu guter Letzt wurde auch noch die Lohnsteuer der Nachunternehmer vom Hauptunternehmer eingefordert.

Um der Finanzverwaltung die Existenz eines beauftragten Subunternehmers unzweifelhaft nachzuweisen, wurde den Bauunternehmen ein umfangreicher Katalog von beizubringenden Nachweisen auferlegt. Im Regelfall bedeutete das für die Bauunternehmer, dass sie Folgendes beibringen mussten: den Handelsregisterauszug, die Eintragung in der Handwerksrolle, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft sowie häufig auch noch die Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers des Nachunternehmens.

Es ist für die Betroffenen ein nicht unerheblicher Aufwand gewesen, diese Nachweise beizubringen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die Union stellt sich der Forderung nach Bürokratieabbau sicherlich nicht entgegen. In diesem Fall stellt sich die Realität aber wie folgt dar: Vor der Einführung der Bauabzugsteuer hatten viele Bauunternehmen eine erhebliche Menge Papierkram zu erledigen, um die geforderten Nachweise, die ich vorhin genannt habe, gegenüber der Finanzverwaltung zu erbringen. Mit der Einführung der Bauabzugssteuer hat sich – zumindest nach Angaben der Vertreter der Bauindustrie und des Baugewerbes – dieser enorme Verwaltungsaufwand merklich reduziert.

Es mag sein, dass ein geringerer Verwaltungsaufwand vonseiten der Finanzverwaltung denkbar ist. Wenn man sich aber noch einmal vor Augen führt, welche Unterlagen vor Einführung der Bauabzugsteuer von den Finanzbehörden zu prüfen waren, dann kann man, glaube ich, nicht davon sprechen, dass es mit der derzeitigen Regelung zu einem Mehr an Bürokratie gekommen ist. Das belegen auch die Aussagen von Vertretern der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die sagen: Durch die Bauabzugsteuer ist nicht wirklich eine spürbare Mehrbelastung für die Finanzämter entstanden; bei der Prüfung treten für die Finanzbeamten keine sonderlich schwierigen Probleme auf.

Ähnliche Auskünfte habe zumindest ich aus dem Kreis der Steuerberater erhalten. In der Regel sind es ja die Steuerberater, die die Anträge auf Freistellungsbescheinigung für die Unternehmen, für ihre Mandanten, stellen. Diese Freistellungsbescheinigung erhält man auf einen formlosen Antrag hin, der ohne großen Aufwand zu fertigen ist.

Zugegeben: Für die Bauherren ist ein Verwaltungsaufwand entstanden. Sie müssen sich die Freistellungsbescheinigungen vorlegen lassen und gegebenenfalls auch die Echtheit dieser Zertifikate prüfen. Dieser Aufwand – mein Gott – hält sich aber sicherlich in zumutbaren Grenzen; denn man muss ja bedenken, dass es bei der Bauabzugsteuer gerade auch um die Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nun frage ich Sie, ob Sie es mit Ihrem Antrag wirklich billigend in Kauf nehmen wollen, dass sich der Korridor für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wieder weiter öffnet. Ich bin davon überzeugt, dass das von Ihnen nicht gewollt sein kann.

Bezüglich der Wirksamkeit der Bauabzugsteuer können Sie sicherlich verschiedene Argumente vorbringen. Auch wir können das. Die Sache ist noch nicht zu Ende evaluiert. Es liegt aber zumindest ein Gutachten der Prognos AG vor, in dem der Steuerabzug für Bauleistungen insgesamt positiv bewertet wird: Der Steuerabzug führt dazu, dass illegale Unternehmen vom Markt verdrängt werden, es entsteht ein erheblicher Informationsgewinn für die Finanzverwaltung, die Zahl der ausländischen Unternehmer, die bei den Finanzämtern vorstellig werden, hat sich beträchtlich erhöht, wodurch zusätzliche Steuern und Sozialabgaben eingenommen werden, und bei den inländischen Unternehmen hat sich die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verbessert.

Zwischenfrage Frank Schäffler (FDP):
Der Kollege Dautzenberg sagte: „Wenn es der Sache dient!“ Ich versuche das.

Sie haben das Prognos-Gutachten zitiert. Deswegen will ich auch daraus zitieren und Sie fragen, ob Sie der Aussage zustimmen und ob Sie das Prognos-Gutachten an der Stelle kennen. Auf Seite 86 steht unter dem Punkt „Veränderung der Höhe der Schwarzarbeit“:
Das Hauptergebnis dieser Befragung ist eindeutig: 76 % der befragten Unternehmen stellen fest, dass das Gesetz zum Steuerabzug bei Bauleistungen keinen Effekt auf die Schwarzarbeit hat.

Olav Gutting:
Es ist richtig, dass wir diesen ganzen Prozess noch nicht vollständig evaluiert haben. Trotzdem gehen wir davon aus – wenn dies im Moment vielleicht auch nicht direkt messbar ist –, dass sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein positiver Effekt ergeben hat.

Ich sage gar nicht, dass das hier der Idealfall ist, aber wenn wir dieses Gesetz abschaffen, dann müssen wir eine Alternative bieten. Die haben Sie bisher auch noch nicht vorgelegt. Lassen Sie uns deswegen die ganze Sache in Ruhe evaluieren. Wir tun das. Ich komme nachher noch darauf zurück. Spätestens Ende 2007 werden die Ergebnisse vorliegen. Dann können wir uns gerne zusammensetzen und eine bessere Regelung für diesen Bereich finden.

Im Übrigen: Die Feststellung des Bundesrechnungshofes, die Sie in Ihrem Antrag als Argument heranziehen, dass die Finanzämter diese Freistellungsbescheinigung in mehr als 95 Prozent aller Fälle erteilen, kann ja nicht wirklich als Argument gegen die Wirksamkeit der geltenden Rechtslage herhalten; denn diejenigen Firmen, die wissen, dass sie aufgrund ihres Fehlverhaltens gar keine Chance haben, eine Freistellungsbescheinigung zu bekommen, stellen erst gar keinen Antrag.

Diejenigen, die von vornherein wissen, dass sie diese Bescheinigung nicht erhalten, gehen erst gar nicht dorthin. Sie haben also keine Freistellungsbescheinigung. Daher werden durch die Einführung des Steuerabzugs zahlreiche unseriöse Firmen von der Teilnahme am Marktgeschehen abgehalten.

Das ist aus meiner Sicht ein begrüßenswerter Bereinigungsprozess. Dies wird übrigens auch im Prognos-Gutachten festgestellt.

Dennoch will die Bundesregierung den Steuerabzug bei Bauleistungen im Rahmen des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ erneut evaluieren. Das gestehe ich Ihnen gerne zu. Anschließend, nach dieser Evaluierung, werden wir über den Fortbestand dieser Bauabzugsteuer zu entscheiden haben. Entsprechende Ergebnisse werden für das zweite Halbjahr 2007 erwartet. Schon allein aufgrund dieses momentanen Sachstandes ist der Antrag der FDP abzulehnen.

In jedem Fall ist es sinnvoll, zunächst die Ergebnisse der aktuellen Evaluierung abzuwarten. Sodann wird sehr genau zu prüfen sein, ob die Bauabzugsteuer, die seinerzeit ja auf Verlangen der Länder eingeführt wurde, tatsächlich abgeschafft werden soll.

Ende des Jahres werden wir alle diesbezüglich schlauer sein.

Im Übrigen stehen wir als Koalitionsfraktionen bei den Bemühungen um Entbürokratisierung auf Ihrer Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Das will ich Ihnen noch einmal versichern. Darauf können Sie sich verlassen.

Dank der Einrichtung des unabhängigen Normenkontrollrates zum Abbau der Bürokratie – Sie haben es vorhin angesprochen – wird es in Zukunft wirklich zu einer nennenswerten Entlastung von bürokratischen Hemmnissen in Deutschland kommen.

Wir bemühen uns ernsthaft um eine Verbesserung der Standortqualitäten von Deutschland. Davon – auch das haben Sie eben schon erwähnt – dürfen Sie sich gerne morgen früh bei der Debatte über das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft überzeugen. In diesem Rahmen werden wir noch einmal klarmachen, wie wichtig uns Bürokratieabbau ist. Heute müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen.